Nicht vier wie im Bundesgesetz vorgeschrieben, sondern 5 % Ökostrom will das Burgenland in seinem Landeselektrizitätsgesetz festschreiben.
Ein zusätzliches Prozent kann die Landesregierung verordnen, wenn dadurch weder Bevölkerung noch Wirtschaft im Burgenland beeinträchtigt werden. Als Ökostrom gilt Strom aus Biomasse, Wind und Sonne, nicht jedoch aus Wasserkraft. Im Burgenland sollen nach dem Willen des Gesetzgebers bis zum Jahr 2007 drei Prozent des Stroms aus Windenergie und zwei Prozent aus anderen Ökoenergieträgern erzeugt w
Donnerstag, 5.07.2001, 16:56 Uhr
Angelika Riedel
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