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Beschwerden von Biogas-Anlagenbetreibern sind vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert.
(dpa) Mehrere Betreiber von Biogas-Anlagen sind mit Verfassungsbeschwerden gegen die Ökostrom-Reform von 2014 gescheitert. Die beanstandeten Neuregelungen verletzten diese nicht in ihrem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag mit. Die Karlsruher Richter nahmen die Beschwerden deshalb nicht zur Entscheidung an. Über das Erneuerbare-E
Dienstag, 20.12.2016, 16:47 Uhr
dpa
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