Das Bundesverfassungsgericht hat erneut einen Eilantrag gegen die Liberalisierung des Strommarktes abgelehnt.
In einem jetzt veröffentlichten Beschluss wies das Gericht einen Antrag der Stadt Duisburg auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung zurück. Die Kommune hatte geltend gemacht, die erzwungene Öffnung des örtlichen Energiemarktes für Wettbewerber verletze die kommunale Selbstverwaltungsgarantie. Zudem führe sie zu erheblichen Haushaltseinbußen. Nach den Worten der 1. Kammer des Zweiten Senats sind di
Mittwoch, 10.05.2000, 11:02 Uhr
Hans-Klaus Braunsperger
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