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Der Bundestag hat die neue Regelung zum Fracking-Gesetz gebilligt. Damit ist die kommerzielle Förderung von Schiefergas mit der Fracking-Methode grundsätzlich verboten.
Mit 533 zu 109 Stimmen bei drei Enthaltungen hat der Bundestag den Koalitionskompromiss zur Fracking-Fördertechnik verabschiedet. Demnach soll den Bundesländern die Entscheidung über die Erdgas-Fördermethodik überlassen werden. Das unkonventionelle Fracking soll mit Ausnahme von Probebohrungen in Schiefer-, Ton- oder Mergelgestein oder in Kohleflözgestein bis in 3 km Tiefe verboten werden. Die Ein
Montag, 27.06.2016, 10:40 Uhr
Andreas Kögler
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