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Energie & Management > Politik - Bundestag verschiebt Maßnahmen zur CO2-Bepreisung
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Bundestag verschiebt Maßnahmen zur CO2-Bepreisung

Der Bundestag hat die geplante Ausweitung der CO2-PreisBepreisung teilweise vertagt. Die Branche kritisierte besonders die CO2-Bepreisung von Müllverbrennungsanlagen.
(dpa) – Der nationale CO2-Preis, der bislang auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas erhoben wird, gilt mit dem Parlamentsbeschluss von Donnerstagabend ab kommendem Jahr auch für die Verbrennung von Kohle. Die Einbeziehung der Müllverbrennung wurde allerdings ebenso um ein Jahr verschoben wie die ebenfalls ursprünglich vorgesehene Anhebung des CO2-Preises.

In der Anhörung zum Gesetz hatten die Experten fast übereinstimmend einen Aufschub der CO2-Bepreisung für Müllverbrennungsanlagen gefordert. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Wir warnen ausdrücklich vor fast einer Milliarde Mehrkosten für die Abfallentsorgung, die durch eine Aufnahme der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel ab dem 1. Januar 2023 allein im ersten Jahr auf uns zukäme!“

Was die Menschen gerade jetzt brauchen, seien Entlastungen, nicht neue Belastungen. Daher hatte er einen Aufschub von mindestens zwei Jahren für die Bepreisung gefordert und ein Abwarten einer europäischen Regelung. Der Aufschub um ein Jahr ist mithin nur ein Kompromiss aus der Sicht der Stadtwerke.

Preiserhöhung wird ebenfalls verschoben

Auch die Erhöhung des nationalen CO2-Preises von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt damit erst zum 1. Januar 2024. „Wir vermeiden unnötige Belastungen in der aktuellen Krise“, erklärte der SPD-Abgeordnete Andreas Mehltretter die kurzfristig beschlossene Verlegung.

Der CO2-Preis auf die fossilen Energieträger Öl und Gas gilt seit Anfang des vergangenen Jahres und macht seitdem das Heizen und Tanken in Deutschland teurer. Dadurch soll der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids reduziert und der Umstieg auf saubere Energiequellen gefördert werden.

Ab dem kommenden Jahr müssen nun auch Braunkohle-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 20 MW den Preis für CO2-Emissionen zahlen.

Größere Anlagen sind ausgenommen, weil sie bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO2-Preis nach einer einjährigen Frist ab 2024 zahlen.

Trotz der Verschiebung lehnte die Opposition das Gesetz einmütig ab.
 

Freitag, 21.10.2022, 09:43 Uhr
dpa/Susanne Harmsen
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Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
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Bundestag verschiebt Maßnahmen zur CO2-Bepreisung
Der Bundestag hat die geplante Ausweitung der CO2-PreisBepreisung teilweise vertagt. Die Branche kritisierte besonders die CO2-Bepreisung von Müllverbrennungsanlagen.
(dpa) – Der nationale CO2-Preis, der bislang auf Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas erhoben wird, gilt mit dem Parlamentsbeschluss von Donnerstagabend ab kommendem Jahr auch für die Verbrennung von Kohle. Die Einbeziehung der Müllverbrennung wurde allerdings ebenso um ein Jahr verschoben wie die ebenfalls ursprünglich vorgesehene Anhebung des CO2-Preises.

In der Anhörung zum Gesetz hatten die Experten fast übereinstimmend einen Aufschub der CO2-Bepreisung für Müllverbrennungsanlagen gefordert. VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing sagte: „Wir warnen ausdrücklich vor fast einer Milliarde Mehrkosten für die Abfallentsorgung, die durch eine Aufnahme der Abfallverbrennung in den nationalen Emissionshandel ab dem 1. Januar 2023 allein im ersten Jahr auf uns zukäme!“

Was die Menschen gerade jetzt brauchen, seien Entlastungen, nicht neue Belastungen. Daher hatte er einen Aufschub von mindestens zwei Jahren für die Bepreisung gefordert und ein Abwarten einer europäischen Regelung. Der Aufschub um ein Jahr ist mithin nur ein Kompromiss aus der Sicht der Stadtwerke.

Preiserhöhung wird ebenfalls verschoben

Auch die Erhöhung des nationalen CO2-Preises von 30 Euro pro ausgestoßener Tonne Kohlendioxid auf 35 Euro kommt damit erst zum 1. Januar 2024. „Wir vermeiden unnötige Belastungen in der aktuellen Krise“, erklärte der SPD-Abgeordnete Andreas Mehltretter die kurzfristig beschlossene Verlegung.

Der CO2-Preis auf die fossilen Energieträger Öl und Gas gilt seit Anfang des vergangenen Jahres und macht seitdem das Heizen und Tanken in Deutschland teurer. Dadurch soll der Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids reduziert und der Umstieg auf saubere Energiequellen gefördert werden.

Ab dem kommenden Jahr müssen nun auch Braunkohle-Kraftwerke mit einer Leistung von maximal 20 MW den Preis für CO2-Emissionen zahlen.

Größere Anlagen sind ausgenommen, weil sie bereits dem europäischen Emissionshandelssystem unterliegen. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO2-Preis nach einer einjährigen Frist ab 2024 zahlen.

Trotz der Verschiebung lehnte die Opposition das Gesetz einmütig ab.
 

Freitag, 21.10.2022, 09:43 Uhr
dpa/Susanne Harmsen

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