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Das Bundesparlament hat am 25. April die gesetzlichen Grundlagen für einen schnelleren Stromnetzausbau beschlossen. Mit dem Bundesbedarfsplangesetz werden 36 vordringliche Übertragungsleitungen festgelegt und die Planungsverfahren beschleunigt.
Künftig gibt es mit dem Bundesverwaltungsgericht nur noch eine Instanz für Rechtsstreitigkeiten zu den im Bundesbedarfsplan enthaltenen Trassen. Vorgesehen ist zudem eine frühzeitige Bürgerbeteiligung. Die Kosten der Vorhaben werden mit rund 10 Mrd. Euro beziffert. Dem Bundesbedarfsplan liegen Szenariorahmen und Netzentwicklungsplan zugrunde. Ergänzt wird es durch eine Verordnung, die die Planfest
Freitag, 26.04.2013, 10:43 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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