Mit der Verabschiedung einer Novelle des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes am 8. November hat der Bundestag die Begünstigung von KWK-Anlagen bei der Brennstoffsteuer fortgeschrieben.
Rückwirkend zum 1. April 2012 werden KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW von der Brennstoffsteuer entlastet, sofern sie einen monatlichen oder jährlichen Brennstoffnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent nachweisen. Im neuen § 53a wird eine vollständige Entlastung allerdings nur für KWK-Anlagen eingeräumt, die hocheffizient im Sinne der EU-Richtlinie sind. Sie wird außerdem R
Freitag, 9.11.2012, 10:45 Uhr
Jan Mühlstein
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