Nachdem der Wirtschaftsausschuss des Bundestages die Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) angenommen hatte, wurde die neue Regelung zu Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung am 15. November auch vom Bundestag selbst verabschiedet.
Mit der GWB-Novelle haben die Kartellbehörden künftig effektivere Möglichkeiten, gegen überhöhte Preise vorzugehen. Sollten die Behörden den Verdacht auf überhöhte Preise haben, müssen die Strom- und Gasanbieter künftig ihre Kosten und Kalkulationen offen legen und damit rechnen, dass der Staat eine Preissenkung erzwingt. Nach Angaben von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) könne der Staa
Freitag, 16.11.2007, 09:47 Uhr
Andreas Kögler
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