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Energie & Management > Politik - Bundestag genehmigt Energiesicherung und Ersatzkraftwerke
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Bundestag genehmigt Energiesicherung und Ersatzkraftwerke

Mit Änderungen am Energiesicherungsgesetz und mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz machte der Bundestag am 8. Juli den Weg frei für mehr Kohleverstromung um Gas zu sparen.
Der deutsche Bundestag beschloss in der Nachts zum 8. Juli Änderungen am Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und zudem das neue Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG). Hintergrund sind gedrosselte Erdgaslieferungen aus Russland und die Befürchtung, dass ein kompletter Lieferstopp folgen könnte. Daher müssten vorübergehend vermehrt Kohlekraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung laufen. Die in der Nacht vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen passierten dann am Folgetag auch den Bundesrat.

Gleichzeitig beschlossen die Bundestagsabgeordneten am späten Vorabend, staatliche Hilfen für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper zu erleichtern. Als Option kann zudem ein Umlagesystem geschaffen werden, damit Preissprünge beim Gas für Energieversorger gleichmäßiger an Kunden weitergeben werden können. Dies soll bisherige Regelungen ersetzen. Die Bundesregierung will allerdings vermeiden, dass dieses Instrument zum Einsatz kommen muss.

Kohle statt Gas

Die zusätzlichen Kohlekraftwerke sind gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar, stehen aus Klimaschutzgründen vor der Stilllegung oder befinden sich in der Reserve. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte bereits angekündigt, parallel die notwendige Ministerverordnung vorzubereiten, um die sogenannte Gasersatzreserve in Gang zu setzen. „Wir rufen die Gasersatz-Reserve ab, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist“, hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt. „Wir müssen und wir werden alles daran setzen, im Sommer und Herbst so viel Gas wie möglich einzuspeichern, um die Wärmeversorgung im Winter sicherzustellen", so Habeck.

Durch die gesetzlichen Änderungen soll ein Einstieg des Bundes bei Energieversorgern erleichtert werden, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten. Am 11. Juli beginnen jährliche Wartungsarbeiten der Erdgaspipeline Nord Stream 1, die in der Regel zehn Tage dauern. Allerdings befürchtet die Bundesregierung, dass Russland wegen der Sanktionen aufgrund des Ukrainekriegs die Gasversorgung nicht wieder aufnimmt. Für den Fall einer Gasmangellage bereiten BMWK und Bundesnetzagentur eine priorisierte Energieverteilung vor.

Braunkohlekraftwerksbetreiber forderten unterdessen Ausnahmen von den strengen Emissionsvorgaben, damit ihre Reservekraftwerke ans Netz gehen können. Eine technische Nachrüstung der Kraftwerksblöcke sei bis zum Herbst nicht zu schaffen. Dafür machten sich auch die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Braunkohleländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stark. In einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister baten sie um eine einheitliche bundesrechtliche Ausnahmeregelung.

Verbände begrüßen die Gesetze

Beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) stießen die Bundestagsbeschlüsse auf Unterstützung. BDI-Präsident Siegfried Russwurm nannte auch die staatliche Unterstützung für Energieversorger richtig. Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) sprach von wichtigen Maßnahmen: „Der Dreiklang aus direkten Hilfen für notleidende Gasversorger, präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs und zusätzlichen Instrumenten zur Krisenbewältigung ist der richtige Ansatz“, erklärte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Für die Gaswirtschaft nannte Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, besonders die Unterstützung nach Paragraf 29 des Energiesicherungsgesetzes sinnvoll. „Mittelfristig wird ein Umlagesystem nach Paragraf 26 die Lösung sein, damit die Mehrkosten, die durch Putins Krieg entstanden sind, von allen gemeinsam getragen werden“, sagte er. Er begrüßte ausdrücklich, dass das EKBG keine Pönale für die Stromerzeugung mit Erdgas vorsieht. „Die hohen Beschaffungspreise sorgen auch ohne künstliche Markteingriffe durch den Gesetzgeber für eine Verschiebung im Strommix“, sagte Kehler.

Da aber etwa zwei Drittel der Gaskraftwerke in Deutschland Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sind, die neben Strom auch Wärme erzeugen, könne nicht einfach auf Gas verzichtet werden. Auch für Fernwärme sei weiter Gas nötig. Die Bundesregierung solle sich umgehend an die Schaffung von Kapazitätsmechanismen machen, damit Geschäftsmodelle für vorgehaltene Kapazitäten und damit Investitionen in effiziente KWK-Anlagen entstehen, forderte er abschließend.

Freitag, 8.07.2022, 14:17 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundestag genehmigt Energiesicherung und Ersatzkraftwerke
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik
Bundestag genehmigt Energiesicherung und Ersatzkraftwerke
Mit Änderungen am Energiesicherungsgesetz und mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz machte der Bundestag am 8. Juli den Weg frei für mehr Kohleverstromung um Gas zu sparen.
Der deutsche Bundestag beschloss in der Nachts zum 8. Juli Änderungen am Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und zudem das neue Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz (EKBG). Hintergrund sind gedrosselte Erdgaslieferungen aus Russland und die Befürchtung, dass ein kompletter Lieferstopp folgen könnte. Daher müssten vorübergehend vermehrt Kohlekraftwerke zur Strom- und Wärmeerzeugung laufen. Die in der Nacht vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderungen passierten dann am Folgetag auch den Bundesrat.

Gleichzeitig beschlossen die Bundestagsabgeordneten am späten Vorabend, staatliche Hilfen für angeschlagene Energieunternehmen wie Uniper zu erleichtern. Als Option kann zudem ein Umlagesystem geschaffen werden, damit Preissprünge beim Gas für Energieversorger gleichmäßiger an Kunden weitergeben werden können. Dies soll bisherige Regelungen ersetzen. Die Bundesregierung will allerdings vermeiden, dass dieses Instrument zum Einsatz kommen muss.

Kohle statt Gas

Die zusätzlichen Kohlekraftwerke sind gegenwärtig nur eingeschränkt verfügbar, stehen aus Klimaschutzgründen vor der Stilllegung oder befinden sich in der Reserve. Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hatte bereits angekündigt, parallel die notwendige Ministerverordnung vorzubereiten, um die sogenannte Gasersatzreserve in Gang zu setzen. „Wir rufen die Gasersatz-Reserve ab, sobald das Gesetz in Kraft getreten ist“, hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) angekündigt. „Wir müssen und wir werden alles daran setzen, im Sommer und Herbst so viel Gas wie möglich einzuspeichern, um die Wärmeversorgung im Winter sicherzustellen", so Habeck.

Durch die gesetzlichen Änderungen soll ein Einstieg des Bundes bei Energieversorgern erleichtert werden, die wegen der hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten. Am 11. Juli beginnen jährliche Wartungsarbeiten der Erdgaspipeline Nord Stream 1, die in der Regel zehn Tage dauern. Allerdings befürchtet die Bundesregierung, dass Russland wegen der Sanktionen aufgrund des Ukrainekriegs die Gasversorgung nicht wieder aufnimmt. Für den Fall einer Gasmangellage bereiten BMWK und Bundesnetzagentur eine priorisierte Energieverteilung vor.

Braunkohlekraftwerksbetreiber forderten unterdessen Ausnahmen von den strengen Emissionsvorgaben, damit ihre Reservekraftwerke ans Netz gehen können. Eine technische Nachrüstung der Kraftwerksblöcke sei bis zum Herbst nicht zu schaffen. Dafür machten sich auch die Ministerpräsidenten der ostdeutschen Braunkohleländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg stark. In einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister baten sie um eine einheitliche bundesrechtliche Ausnahmeregelung.

Verbände begrüßen die Gesetze

Beim Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) stießen die Bundestagsbeschlüsse auf Unterstützung. BDI-Präsident Siegfried Russwurm nannte auch die staatliche Unterstützung für Energieversorger richtig. Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) sprach von wichtigen Maßnahmen: „Der Dreiklang aus direkten Hilfen für notleidende Gasversorger, präventiven Maßnahmen zur Reduzierung des Gasverbrauchs und zusätzlichen Instrumenten zur Krisenbewältigung ist der richtige Ansatz“, erklärte VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Für die Gaswirtschaft nannte Timm Kehler, Vorstand von Zukunft Gas, besonders die Unterstützung nach Paragraf 29 des Energiesicherungsgesetzes sinnvoll. „Mittelfristig wird ein Umlagesystem nach Paragraf 26 die Lösung sein, damit die Mehrkosten, die durch Putins Krieg entstanden sind, von allen gemeinsam getragen werden“, sagte er. Er begrüßte ausdrücklich, dass das EKBG keine Pönale für die Stromerzeugung mit Erdgas vorsieht. „Die hohen Beschaffungspreise sorgen auch ohne künstliche Markteingriffe durch den Gesetzgeber für eine Verschiebung im Strommix“, sagte Kehler.

Da aber etwa zwei Drittel der Gaskraftwerke in Deutschland Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sind, die neben Strom auch Wärme erzeugen, könne nicht einfach auf Gas verzichtet werden. Auch für Fernwärme sei weiter Gas nötig. Die Bundesregierung solle sich umgehend an die Schaffung von Kapazitätsmechanismen machen, damit Geschäftsmodelle für vorgehaltene Kapazitäten und damit Investitionen in effiziente KWK-Anlagen entstehen, forderte er abschließend.

Freitag, 8.07.2022, 14:17 Uhr
Susanne Harmsen

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