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Energie & Management > Politik - Bundestag beschließt Teile des Osterpakets
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Politik

Bundestag beschließt Teile des Osterpakets

In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundestag zahlreiche energiewirtschaftliche Gesetze neu geregelt.
Der Bundestag hat am 24. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" gebilligt, heißt es vonseiten der Bundestagsverwaltung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist nun der Bundestag am Zug.

Beim Osterpaket handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Dabei werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben. Vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien steht im Mittelpunkt, aus Verbrauchersicht wird die Ersatzversorgung neu geregelt. Das Osterpaket ist ein Artikelgesetz, welches Novellen zu folgenden Einzelgesetzen umfasst: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Leitungsbau wird beschleunigt

Mit den am 24. Juni verabschiedeten Gesetzen will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise.

So wurde das Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) für den Ausbau der Stromnetze aktualisiert. „So können künftig Vorhaben stärker gebündelt werden“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) weiter mit. Beispielsweise können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Planung von HGÜ-Leitung auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Generell werde mit dem Gesetz der Bau von Stromleitungen erheblich beschleunigt. Darüber hinaus sei der Einsatz und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Projektmanagern verbessert worden, "da häufig Personalknappheit in den Planungs- und Genehmigungsbehörden ein Hemmnis darstellt." 

Bundesnetzagentur erhält mehr Kompetenzen gegenüber Lieferanten

Auch die Haushaltskunden sollen durch das Osterpaket besser geschützt werden. Es sieht Änderungen im Recht der Endkundenbelieferung und im Kartellrecht vor. Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung mit Strom und Gas werden voneinander abgegrenzt, die preisliche Kopplung beider Instrumente generell aufgehoben. „Damit wird Rechtsklarheit und Transparenz geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten so wie wir sie in der jüngsten Vergangenheit erlebt haben, künftig möglichst zu vermeiden“, teilte des BMWK weiter mit.

Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche Aufsichtsmöglichkeiten über Energielieferanten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rückzug einzelner Energielieferanten aus dem Markt. Energielieferanten müssen einen Rückzug aus dem Markt künftig drei Monate vorher ankündigen und das sowohl gegenüber ihren Kunden als auch gegenüber der Bundesnetzagentur.

Montag, 27.06.2022, 11:30 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Politik - Bundestag beschließt Teile des Osterpakets
Quelle: Deutscher Bundestag / Achim Melde
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Bundestag beschließt Teile des Osterpakets
In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundestag zahlreiche energiewirtschaftliche Gesetze neu geregelt.
Der Bundestag hat am 24. Juni den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" gebilligt, heißt es vonseiten der Bundestagsverwaltung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren ist nun der Bundestag am Zug.

Beim Osterpaket handelt es sich um die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten. Dabei werden verschiedene Energiegesetze umfassend novelliert, um so den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen und konsequent voranzutreiben. Vor allem der Ausbau der erneuerbaren Energien steht im Mittelpunkt, aus Verbrauchersicht wird die Ersatzversorgung neu geregelt. Das Osterpaket ist ein Artikelgesetz, welches Novellen zu folgenden Einzelgesetzen umfasst: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Windenergie-auf-See-Gesetz (WindSeeG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) sowie weitere Gesetze und Verordnungen im Energierecht.

Leitungsbau wird beschleunigt

Mit den am 24. Juni verabschiedeten Gesetzen will die Bundesregierung drei Problemkomplexe angehen: den beschleunigungsbedürftigen Ausbau erneuerbarer Energien; Engpässe in der Versorgung wegen fehlender Stromnetze und rechtliche Unklarheiten bei der Kündigung des Vertrags seitens des Energielieferanten in Zeiten steigender Energiepreise.

So wurde das Gesetz über den Bundesbedarfsplan (BBPlG) für den Ausbau der Stromnetze aktualisiert. „So können künftig Vorhaben stärker gebündelt werden“, teilte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) weiter mit. Beispielsweise können unter bestimmten Voraussetzungen bei der Planung von HGÜ-Leitung auf die Bundesfachplanung verzichtet werden. Generell werde mit dem Gesetz der Bau von Stromleitungen erheblich beschleunigt. Darüber hinaus sei der Einsatz und die Mitwirkungsmöglichkeiten von Projektmanagern verbessert worden, "da häufig Personalknappheit in den Planungs- und Genehmigungsbehörden ein Hemmnis darstellt." 

Bundesnetzagentur erhält mehr Kompetenzen gegenüber Lieferanten

Auch die Haushaltskunden sollen durch das Osterpaket besser geschützt werden. Es sieht Änderungen im Recht der Endkundenbelieferung und im Kartellrecht vor. Die Ersatzversorgung und die Grundversorgung mit Strom und Gas werden voneinander abgegrenzt, die preisliche Kopplung beider Instrumente generell aufgehoben. „Damit wird Rechtsklarheit und Transparenz geschaffen, um Rechtsstreitigkeiten so wie wir sie in der jüngsten Vergangenheit erlebt haben, künftig möglichst zu vermeiden“, teilte des BMWK weiter mit.

Die Bundesnetzagentur erhält zusätzliche Aufsichtsmöglichkeiten über Energielieferanten, insbesondere im Zusammenhang mit dem Rückzug einzelner Energielieferanten aus dem Markt. Energielieferanten müssen einen Rückzug aus dem Markt künftig drei Monate vorher ankündigen und das sowohl gegenüber ihren Kunden als auch gegenüber der Bundesnetzagentur.

Montag, 27.06.2022, 11:30 Uhr
Stefan Sagmeister

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