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Der Deutsche Bundestag hat am späten Abend des 23. Juni das Strommarktgesetz beschlossen. Damit werden vor allem Braunkohle-, Kapazitäts- und Netzreserve festgelegt.
Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes hin zu einem „Strommarkt 2.0“ wird zwar einem Kapazitätsmarkt eine Absage erteilt, doch werden zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit mehrere Reserven festgelegt, mit denen notfalls Stromangebot und Nachfrage in Einklang gebracht werden sollen. Zudem sollen Flexibilitätspotenziale gehoben werden, indem Eintrittsbarrieren für A
Freitag, 24.06.2016, 12:27 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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