E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Klimaschutz - Bundesregierung verpasst EU-Frist für CO2-Plan
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Klimaschutz

Bundesregierung verpasst EU-Frist für CO2-Plan

Die Bundesregierung hat die EU-Frist für einen Maßnahmenplan zur Senkung der CO2-Emissionen verpasst und steht wegen drohender Zielverfehlungen in Verkehr und Gebäuden unter Druck.
Die Bundesregierung hätte der Europäischen Kommission bis zum 6. Februar 2026 darlegen müssen, mit welchen Maßnahmen sie die CO2-Emissionen in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Abfall, Landwirtschaft und kleinen Industrieanlagen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 2005 senken will. Grundlage ist die 2022 novellierte EU-Klimaschutzverordnung zur Lastenteilung, die für diese Bereiche verbindliche nationale Minderungsziele festlegt. Ein entsprechender Plan liegt aber bislang nicht vor.

Die Europäische Union strebt an, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Deutschland trägt laut EU-Daten rund ein Fünftel der gesamten Emissionen bei und steht damit besonders im Fokus. Laut dem Umweltbundesamt droht ohne zusätzliche Maßnahmen bis 2030 ein Defizit von rund 225 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten in den nicht vom europäischen Emissionshandel für Energie und Industrie erfassten Sektoren.

Klimaverbände mahnen Fortschritte an

Nach Einschätzung der Klima-Allianz Deutschland ist Deutschland bei der Erreichung der europäischen Klimaziele derzeit nicht auf Kurs. Ihre Referentin für europäische Klimapolitik Christiane Hildebrandt erklärt, dass nationale Rechentricks nicht greifen. Während das deutsche Klimaschutzrecht seit der Reform keine verbindlichen Sektorziele mehr kennt, verlangt die EU-Klimaschutzverordnung ausdrücklich Minderungen in jedem einzelnen Bereich. Einsparungen im Energiesektor lassen sich demnach nicht mit Defiziten im Verkehrs- oder Gebäudesektor verrechnen.

Eine Zielverfehlung hätte finanzielle Folgen. Deutschland müsste Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten zukaufen. Je nach Marktlage könnten laut Schätzungen Kosten von bis zu 33 Milliarden Euro entstehen. Diese Mittel würden dem Bundeshaushalt für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz fehlen. Zudem würden steigende Preise im europäischen Handel mit Emissionsrechten alle Mitgliedstaaten betreffen, da Deutschland als großer Emittent den Markt maßgeblich beeinflusst. „Die Bundesregierung muss jetzt ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das dieser Verantwortung Rechnung trägt“, fordert Hildebrandt.

Gebäudeenergie schnell regeln

Vor diesem Hintergrund fordern Umweltverbände ein wirksames nationales Klimaschutzprogramm. Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung innerhalb eines Jahres nach Beginn der Legislaturperiode ein solches Programm beschließen. Es soll insbesondere die Lücken in den Bereichen Verkehr und Gebäude schließen. Ab 2027 tritt zudem der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr in Kraft, der den nationalen Handel ablöst. Laut der Klima-Allianz kann dieses Instrument mittelfristig wirken, das bestehende Defizit jedoch nicht allein ausgleichen.

Zusätzlichen Druck erzeugt die Debatte um eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Greenpeace und das Projekt Gaswende warnen vor einer Abschwächung der Vorgaben. Ein Gutachten der Kanzlei Rechtsanwälte Günther im Auftrag der Organisationen kommt zu dem Ergebnis, dass eine Aufweichung des Gesetzes gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot verstoßen könnte.

Greenpeace-Energieexpertin Marina Falke kritisiert, eine Lockerung nutze vor allem der fossilen Gaswirtschaft und verzögere die Dekarbonisierung des Wärmesektors. “Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, muss die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen Gasausstieg vorlegen”, mahnt Falke.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst klimapolitische Defizite festgestellt. Es urteilte Ende Januar, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der damaligen Ampel-Koalition den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesumweltministerium kündigte daraufhin an, bis Ende März ein neues Programm vorzulegen. 

Montag, 9.02.2026, 11:57 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Klimaschutz - Bundesregierung verpasst EU-Frist für CO2-Plan
Quelle: Pixabay / Gerd Altmann
Klimaschutz
Bundesregierung verpasst EU-Frist für CO2-Plan
Die Bundesregierung hat die EU-Frist für einen Maßnahmenplan zur Senkung der CO2-Emissionen verpasst und steht wegen drohender Zielverfehlungen in Verkehr und Gebäuden unter Druck.
Die Bundesregierung hätte der Europäischen Kommission bis zum 6. Februar 2026 darlegen müssen, mit welchen Maßnahmen sie die CO2-Emissionen in den Sektoren Gebäude, Verkehr, Abfall, Landwirtschaft und kleinen Industrieanlagen bis 2030 um 50 Prozent gegenüber 2005 senken will. Grundlage ist die 2022 novellierte EU-Klimaschutzverordnung zur Lastenteilung, die für diese Bereiche verbindliche nationale Minderungsziele festlegt. Ein entsprechender Plan liegt aber bislang nicht vor.

Die Europäische Union strebt an, ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Deutschland trägt laut EU-Daten rund ein Fünftel der gesamten Emissionen bei und steht damit besonders im Fokus. Laut dem Umweltbundesamt droht ohne zusätzliche Maßnahmen bis 2030 ein Defizit von rund 225 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten in den nicht vom europäischen Emissionshandel für Energie und Industrie erfassten Sektoren.

Klimaverbände mahnen Fortschritte an

Nach Einschätzung der Klima-Allianz Deutschland ist Deutschland bei der Erreichung der europäischen Klimaziele derzeit nicht auf Kurs. Ihre Referentin für europäische Klimapolitik Christiane Hildebrandt erklärt, dass nationale Rechentricks nicht greifen. Während das deutsche Klimaschutzrecht seit der Reform keine verbindlichen Sektorziele mehr kennt, verlangt die EU-Klimaschutzverordnung ausdrücklich Minderungen in jedem einzelnen Bereich. Einsparungen im Energiesektor lassen sich demnach nicht mit Defiziten im Verkehrs- oder Gebäudesektor verrechnen.

Eine Zielverfehlung hätte finanzielle Folgen. Deutschland müsste Emissionsrechte von anderen Mitgliedstaaten zukaufen. Je nach Marktlage könnten laut Schätzungen Kosten von bis zu 33 Milliarden Euro entstehen. Diese Mittel würden dem Bundeshaushalt für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz fehlen. Zudem würden steigende Preise im europäischen Handel mit Emissionsrechten alle Mitgliedstaaten betreffen, da Deutschland als großer Emittent den Markt maßgeblich beeinflusst. „Die Bundesregierung muss jetzt ein Klimaschutzprogramm vorlegen, das dieser Verantwortung Rechnung trägt“, fordert Hildebrandt.

Gebäudeenergie schnell regeln

Vor diesem Hintergrund fordern Umweltverbände ein wirksames nationales Klimaschutzprogramm. Nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz muss die Bundesregierung innerhalb eines Jahres nach Beginn der Legislaturperiode ein solches Programm beschließen. Es soll insbesondere die Lücken in den Bereichen Verkehr und Gebäude schließen. Ab 2027 tritt zudem der neue europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr in Kraft, der den nationalen Handel ablöst. Laut der Klima-Allianz kann dieses Instrument mittelfristig wirken, das bestehende Defizit jedoch nicht allein ausgleichen.

Zusätzlichen Druck erzeugt die Debatte um eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Greenpeace und das Projekt Gaswende warnen vor einer Abschwächung der Vorgaben. Ein Gutachten der Kanzlei Rechtsanwälte Günther im Auftrag der Organisationen kommt zu dem Ergebnis, dass eine Aufweichung des Gesetzes gegen das im Grundgesetz verankerte Klimaschutzgebot verstoßen könnte.

Greenpeace-Energieexpertin Marina Falke kritisiert, eine Lockerung nutze vor allem der fossilen Gaswirtschaft und verzögere die Dekarbonisierung des Wärmesektors. “Um das Klima zu schützen, Kosten zu senken, und geopolitisch unabhängig zu werden, muss die Bundesregierung einen verlässlichen Fahrplan zum vollständigen Gasausstieg vorlegen”, mahnt Falke.

Auch das Bundesverwaltungsgericht hat jüngst klimapolitische Defizite festgestellt. Es urteilte Ende Januar, dass das Klimaschutzprogramm 2023 der damaligen Ampel-Koalition den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Das Bundesumweltministerium kündigte daraufhin an, bis Ende März ein neues Programm vorzulegen. 

Montag, 9.02.2026, 11:57 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.