Die Bundesregierung setzt sich vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen die Forderung der EU-Kommission zur Wehr, das Gesetz über die Zuteilung von Emissionszertifikaten (ZuG) nachzubessern.
Mit der Klage wolle die Bundesregierung ihre Rechtsposition wahren, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums. Sie sei aber immer noch an einer Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungswege interessiert Die EU-Kommission hatte Anfang Juli die Regelungen im ZuG, der rechtlichen Grundlage des Nationalen Allokationsplans (NAP), beanstandet, die den nachträglichen Einzug au
Dienstag, 21.09.2004, 17:30 Uhr
Cerstin Gammelin
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