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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen. Profitieren sollen vor allem elektrische Dienst- und Lieferwagen.
Um den Absatz von Elektroautos anzukurbeln hat die Bundesregierung am 31. Juli einen neuen Gesetzentwurf eingebracht. Er sieht eine Reihe von steuerlichen Vorteilen vor. Unter anderem soll der Steuerbonus für elektrisch angetriebene Dienstwagen bis 2030 verlängert werden.Wer ein E-Auto als Firmenwagen hat und auch privat nutzt, der profitiert seit Jahresbeginn von einer Sonderregelung: Der
Donnerstag, 1.08.2019, 14:16 Uhr
Jonas Rosenberger
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