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Energie & Management > Kohlekraftwerke - Bundesregierung leitet den Einsatz von Kohlekraftwerken ein
Quelle: RWE
Kohlekraftwerke

Bundesregierung leitet den Einsatz von Kohlekraftwerken ein

Die Bundesregierung hat in der Gaskrise den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken in Gang gesetzt.
Wie am 11. Juli aus Regierungskreisen verlautete, soll am 13. Juli im Kabinett eine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet werden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat gesetzliche Änderungen beschlossen. Die Verordnung solle noch in dieser Woche in Kraft treten.
 
Ziel ist es, durch den verstärkten Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung Gas einzusparen und stattdessen einzuspeichern. Seit dem 11. Juli wird wegen einer Wartung kein Gas mehr über die Ostseepipeline Nord Stream 1 geliefert. Die große Sorge ist, dass Russland nach der Wartung, die in der Regel bis zu zehn Tage dauert, den Gashahn nicht wieder aufdreht.
 
Konkret betrifft die Verordnung laut Kreisen Steinkohlekraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs eigentlich ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam würde. Dieses Verbot werde nun aufgehoben.
 
Dazu kämen Steinkohlekraftwerke und Mineralölkraftwerke, die bereits in der Reserve sind. Die Betreiber müssen laut Verordnung sicherstellen, dass Anlagen technisch in einen Zustand versetzt werden, der einen dauerhaften Betrieb am Strommarkt erlaube. Die dafür anfallenden Kosten würden erstattet. Außerdem müsse eine bestimmte Menge Brennstoff vorrätig gehalten werden.
 
Weiter hieß es, es werden weitere Verordnungen vorbereitet, damit die Bundesregierung jederzeit handlungsfähig sei. Dabei geht es zum einen um einen Einsatz von Braunkohlekraftwerken aus der Versorgungsreserve sowie um eine Verordnung, um die Gasverstromung zu verringern.

Dienstag, 12.07.2022, 09:38 Uhr
Silvia Rausch-Becker
Energie & Management > Kohlekraftwerke - Bundesregierung leitet den Einsatz von Kohlekraftwerken ein
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Kohlekraftwerke
Bundesregierung leitet den Einsatz von Kohlekraftwerken ein
Die Bundesregierung hat in der Gaskrise den Einsatz von mehr Kohlekraftwerken in Gang gesetzt.
Wie am 11. Juli aus Regierungskreisen verlautete, soll am 13. Juli im Kabinett eine entsprechende Rechtsverordnung verabschiedet werden. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat gesetzliche Änderungen beschlossen. Die Verordnung solle noch in dieser Woche in Kraft treten.
 
Ziel ist es, durch den verstärkten Einsatz von Kohlekraftwerken zur Stromerzeugung Gas einzusparen und stattdessen einzuspeichern. Seit dem 11. Juli wird wegen einer Wartung kein Gas mehr über die Ostseepipeline Nord Stream 1 geliefert. Die große Sorge ist, dass Russland nach der Wartung, die in der Regel bis zu zehn Tage dauert, den Gashahn nicht wieder aufdreht.
 
Konkret betrifft die Verordnung laut Kreisen Steinkohlekraftwerke, für die in den Jahren 2022 und 2023 im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs eigentlich ein Verbot der Kohleverfeuerung wirksam würde. Dieses Verbot werde nun aufgehoben.
 
Dazu kämen Steinkohlekraftwerke und Mineralölkraftwerke, die bereits in der Reserve sind. Die Betreiber müssen laut Verordnung sicherstellen, dass Anlagen technisch in einen Zustand versetzt werden, der einen dauerhaften Betrieb am Strommarkt erlaube. Die dafür anfallenden Kosten würden erstattet. Außerdem müsse eine bestimmte Menge Brennstoff vorrätig gehalten werden.
 
Weiter hieß es, es werden weitere Verordnungen vorbereitet, damit die Bundesregierung jederzeit handlungsfähig sei. Dabei geht es zum einen um einen Einsatz von Braunkohlekraftwerken aus der Versorgungsreserve sowie um eine Verordnung, um die Gasverstromung zu verringern.

Dienstag, 12.07.2022, 09:38 Uhr
Silvia Rausch-Becker

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