E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Photovoltaik - Bundesregierung: Kein Klärungsbedarf bei PV-Anlagen in Kleingärten
Quelle: E&M
Photovoltaik

Bundesregierung: Kein Klärungsbedarf bei PV-Anlagen in Kleingärten

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes vorgelegt. Er soll Rechtssicherheit bringen, wie kleine Solaranlagen behandelt werden.
Bislang ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Daher könne derzeit kaum rechtssicher beurteilt werden, unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen eine Laube unzulässig mit Elektrizität versorgen. Denn nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG darf eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“. Angesichts einer uneingeschränkten Verwendung einer PV-Anlage könnte jedoch, ähnlich wie beim Vorhandensein eines Netzanschlusses, von einer Wohnnutzung angenommen werden.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer solchen Entwicklung die Anlage nicht mehr als Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes angesehen werden könne. Dies wäre jedoch angesichts der dann geltenden Schutzvorschriften zu Kündigungsmöglichkeiten und Pachtzinshöhe nicht im Interesse der Pächter.

Deshalb soll das Gesetz um einen Satz ergänzt werden, der klarstellt, dass kleine Solaranlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt in Kleingartenanlagen aufgestellt werden dürfen. Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen. Diese Änderung würde dazu führen, dass die Aufstellung von kleinen Solaranlagen die Beurteilung, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt, nicht länger beeinflusse, heißt es von Seiten der Länderkammer.
 
Bundesregierung lehnt Hervorhebung einer einzelnen Technologie ab
 
In seiner Begründung führt der Bundesrat weiter aus, dass die Ergänzung in § 3 Absatz 2 BKleingG den Zweck eines Kleingartens, nämlich die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf sowie die Erholung, sichern würde. Gleichzeitig könnte dem Bedürfnis der Kleingärtner nach umweltfreundlichem Strom Rechnung getragen werden.

Bei der Bundesregierung stößt der Gesetzentwurf auf Ablehnung. Die vorgeschlagene Ergänzung sei für eine Regelung des Betreibens von PV-Anlagen in Kleingärten nicht erforderlich, heißt es in einer Stellungnahme. Denn die Nutzung von PV-Anlagen für „Arbeitsstrom“ sei bereits zulässig. Dabei könne die PV-Anlage auch an das Stromnetz angeschlossen sein und in dieses einspeisen. „Die Bundesregierung setzt sich für einen Abbau von Hemmnissen beim Betrieb von Solaranlagen auch in Kleingärten ein und unternimmt mit dem Solarpaket I im Hinblick auf steckerfertige Solaranlagen wichtige Schritte“, heißt es weiter.

Der niedrige Pachtzins für Kleingartenparzellen sei deshalb möglich, weil der Gesetzgeber „den Ausbau der Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen mit umfassender Erschließung (Elektrizität, Wasser und Abwasser) ausdrücklich abgelehnt hat.“ Darum habe auch das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Bundeskleingartengesetzes mit Art. 14 des Grundgesetzes zum Eigentum feststellen können.

Die Bundesregierung – zuständig ist das Bundesbauministerium – ist nicht der Ansicht, dass kleine steckerfertige Solaranlagen mit 800 Watt die Sorge begründen, eine reine Gartenlaube würde sich zu einer dauerhaften Wohnung entwickeln. Außerdem dürfe nicht eine einzelne Technologie hervorgehoben werden. Ansonsten könnten sich Folgefragen zu anderen Technologien ergeben.
 

Montag, 11.12.2023, 11:20 Uhr
Fritz Wilhelm
Energie & Management > Photovoltaik - Bundesregierung: Kein Klärungsbedarf bei PV-Anlagen in Kleingärten
Quelle: E&M
Photovoltaik
Bundesregierung: Kein Klärungsbedarf bei PV-Anlagen in Kleingärten
Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes vorgelegt. Er soll Rechtssicherheit bringen, wie kleine Solaranlagen behandelt werden.
Bislang ist die Nutzung von Solaranlagen in Kleingärten im Bundeskleingartengesetz (BKleingG) weder ausdrücklich erlaubt noch verboten. Daher könne derzeit kaum rechtssicher beurteilt werden, unter welchen Voraussetzungen Solaranlagen eine Laube unzulässig mit Elektrizität versorgen. Denn nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BKleingG darf eine Laube in einem Kleingarten nach ihrer „Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein“. Angesichts einer uneingeschränkten Verwendung einer PV-Anlage könnte jedoch, ähnlich wie beim Vorhandensein eines Netzanschlusses, von einer Wohnnutzung angenommen werden.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass bei einer solchen Entwicklung die Anlage nicht mehr als Kleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes angesehen werden könne. Dies wäre jedoch angesichts der dann geltenden Schutzvorschriften zu Kündigungsmöglichkeiten und Pachtzinshöhe nicht im Interesse der Pächter.

Deshalb soll das Gesetz um einen Satz ergänzt werden, der klarstellt, dass kleine Solaranlagen bis zu einer Leistung von 800 Watt in Kleingartenanlagen aufgestellt werden dürfen. Damit wäre Rechtssicherheit geschaffen. Diese Änderung würde dazu führen, dass die Aufstellung von kleinen Solaranlagen die Beurteilung, ob es sich um eine Kleingartenlaube oder ein Wochenendhaus handelt, nicht länger beeinflusse, heißt es von Seiten der Länderkammer.
 
Bundesregierung lehnt Hervorhebung einer einzelnen Technologie ab
 
In seiner Begründung führt der Bundesrat weiter aus, dass die Ergänzung in § 3 Absatz 2 BKleingG den Zweck eines Kleingartens, nämlich die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf sowie die Erholung, sichern würde. Gleichzeitig könnte dem Bedürfnis der Kleingärtner nach umweltfreundlichem Strom Rechnung getragen werden.

Bei der Bundesregierung stößt der Gesetzentwurf auf Ablehnung. Die vorgeschlagene Ergänzung sei für eine Regelung des Betreibens von PV-Anlagen in Kleingärten nicht erforderlich, heißt es in einer Stellungnahme. Denn die Nutzung von PV-Anlagen für „Arbeitsstrom“ sei bereits zulässig. Dabei könne die PV-Anlage auch an das Stromnetz angeschlossen sein und in dieses einspeisen. „Die Bundesregierung setzt sich für einen Abbau von Hemmnissen beim Betrieb von Solaranlagen auch in Kleingärten ein und unternimmt mit dem Solarpaket I im Hinblick auf steckerfertige Solaranlagen wichtige Schritte“, heißt es weiter.

Der niedrige Pachtzins für Kleingartenparzellen sei deshalb möglich, weil der Gesetzgeber „den Ausbau der Gartenlauben zu kleinen Eigenheimen mit umfassender Erschließung (Elektrizität, Wasser und Abwasser) ausdrücklich abgelehnt hat.“ Darum habe auch das Bundesverfassungsgericht die Vereinbarkeit des Bundeskleingartengesetzes mit Art. 14 des Grundgesetzes zum Eigentum feststellen können.

Die Bundesregierung – zuständig ist das Bundesbauministerium – ist nicht der Ansicht, dass kleine steckerfertige Solaranlagen mit 800 Watt die Sorge begründen, eine reine Gartenlaube würde sich zu einer dauerhaften Wohnung entwickeln. Außerdem dürfe nicht eine einzelne Technologie hervorgehoben werden. Ansonsten könnten sich Folgefragen zu anderen Technologien ergeben.
 

Montag, 11.12.2023, 11:20 Uhr
Fritz Wilhelm

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.