Bild: Fotolia.com, Torbz
Hausbesitzer müssen Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind, ab dem Jahr 2015 austauschen. Die Effizienzanforderungen an neue Gebäude werder erhöht, für Bestandsgebäude bleibt alles beim alten.
Als eine ihrer letzten Amtshandlungen hat die amtierende Bundesregierung bei der Kabinettssitzung am 16. Oktober die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet. Dabei wurden Änderungsvorschläge des Bundesrats berücksichtigt. Das neue Regelwerk verpflichtet Hausbesitzer, 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen gegen effizientere Modelle auszutauschen. Heizungen, die vor 1985 eingebaut wurden, mü
Mittwoch, 16.10.2013, 15:21 Uhr
Timm Krägenow
© 2024 Energie & Management GmbH