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Der Bundesregierung liegen keine Informationen über so genannte Must-run-Kapazitäten von Kraftwerken zu Absicherung verschiedener Systemdienstleistungen im Stromnetzbetrieb vor.
Obwohl erneuerbare Energien flexibel und schnell regelbar sind und damit auch für Systemdienstleistungen wie der Spannungs- und Frequenzhaltung oder der Bereitstellung von Blindleistung genutzt werden könnten, werden sie zumeist abgeregelt und die Betreiber finanziell entschädigt. Konventionelle Kraftwerke werden hingegen aus technischen Gründen sowie aufgrund ihrer höheren Anfahrtkosten kaum abge
Donnerstag, 18.08.2016, 15:26 Uhr
Kai Eckert
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