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Es steht noch nicht fest, ob bei einem Kohleausstieg EU-Emissionsrechte gelöscht werden.
Es gibt derzeit noch keine Entscheidung der Bundesregierung, ob sie im Zusammenhang mit dem Kohleausstieg von der Möglichkeit der Löschung von Emissionsrechten Gebrauch machen wird. Zudem solle erst auf Grundlage des Berichts der Kohlekommission geprüft werden, ob und inwieweit sich die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Reduzierung der Kohleverstromung haushaltsrechtlich auswirken. Das hat die Bundesr
Montag, 10.12.2018, 15:21 Uhr
Kai Eckert
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