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Energie & Management > Politik - Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch auf Internetzugang
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch auf Internetzugang

Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 einer Verordnung der Bundesnetzagentur zugestimmt, die Mindestanforderungen für den Internetzugang zum Rechtsanspruch erhebt.
Bürgerinnen und Bürger, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erhalten mit der Verordnung der Bundesnetzagentur erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch. Dieser Verordnung stimmte die Länderkammer am 10. Juni zu. Ziel sei die wirtschaftliche und soziale Teilhabe für alle durch ein „digitales Auffangnetz“. Das hatte sich in der Corona-Pandemie als besonders wichtig erwiesen, um zum Beispiel Home-Office und Home-Schooling umsetzen zu können.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die den Bund zur so genannten Universaldienstgewährleistung verpflichtet. Zu ihrer Umsetzung regelt die Verordnung Mindestanforderungen an Internetzugangs- sowie Sprachkommunikationsdienste: Die Unternehmen müssen Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload leisten. Die Latenz − also Verzögerungszeit − darf höchstens 150,0 Millisekunden (ms) betragen. Die Vorgaben orientieren sich am Telekommunikationsgesetz.

Kritik des Bundesrates

Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Verordnung nur der erste Schritt einer dynamischen Entwicklung, die sich an den künftigen Bedürfnissen orientiert. Sie soll rückwirkend zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an „schnelles Internet“ nicht gerecht wird − davor hatte er schon im Februar 2021 in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Telekommunikationsgesetz gewarnt.

Zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben ist laut Auffassung der Länder unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde − auch im ländlichen Raum. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Erforderlich seien strengere Parameter und ein strafferes Verfahren zur Verpflichtung für die Unternehmen.

Der Bundesrat bemängelte zudem, dass vor allem in Mehrpersonenhaushalten die aktuellen Mindestversorgungsraten nicht ausreichen, um parallel aufkommende Bandbreitenbedarfe − zum Beispiel beim Home Office oder bei der Nutzung digitaler Bildungsangebote zu decken.

Evaluation zu den Auswirkungen in der Praxis erbeten

Die Länderkammer bittet daher um eine Evaluation, die Umsetzungsprozesse, die Auswirkungen auf die gesamte Ausbaudynamik in Deutschland und die Geeignetheit der festgesetzten Leistungsanforderungen überprüft. Eine Studie sollte ermitteln, wie viele Haushalte vom Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen betroffen sind und wie viele Anschlüsse davon leitungsgebunden beziehungsweise mit drahtlosen Anschlusstechnologien realisiert werden können.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Freitag, 10.06.2022, 14:07 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch auf Internetzugang
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Politik
Bundesrat unterstützt Rechtsanspruch auf Internetzugang
Der Bundesrat hat am 10. Juni 2022 einer Verordnung der Bundesnetzagentur zugestimmt, die Mindestanforderungen für den Internetzugang zum Rechtsanspruch erhebt.
Bürgerinnen und Bürger, die bislang keinen ausreichenden Zugang zu Internet- oder Sprachkommunikationsdiensten hatten, erhalten mit der Verordnung der Bundesnetzagentur erstmals einen individuellen rechtlichen Anspruch. Dieser Verordnung stimmte die Länderkammer am 10. Juni zu. Ziel sei die wirtschaftliche und soziale Teilhabe für alle durch ein „digitales Auffangnetz“. Das hatte sich in der Corona-Pandemie als besonders wichtig erwiesen, um zum Beispiel Home-Office und Home-Schooling umsetzen zu können.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die den Bund zur so genannten Universaldienstgewährleistung verpflichtet. Zu ihrer Umsetzung regelt die Verordnung Mindestanforderungen an Internetzugangs- sowie Sprachkommunikationsdienste: Die Unternehmen müssen Bandbreiten von mindestens 10,0 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) im Download beziehungsweise mindestens 1,7 Mbit/s im Upload leisten. Die Latenz − also Verzögerungszeit − darf höchstens 150,0 Millisekunden (ms) betragen. Die Vorgaben orientieren sich am Telekommunikationsgesetz.

Kritik des Bundesrates

Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist die Verordnung nur der erste Schritt einer dynamischen Entwicklung, die sich an den künftigen Bedürfnissen orientiert. Sie soll rückwirkend zum 1. Juni 2022 in Kraft treten. In einer begleitenden Entschließung kritisierte der Bundesrat, dass die Verordnung den Erwartungen der Bürgerinnen und Bürger an „schnelles Internet“ nicht gerecht wird − davor hatte er schon im Februar 2021 in seiner Stellungnahme zum zugrundeliegenden Telekommunikationsgesetz gewarnt.

Zur gleichberechtigten Teilhabe am digitalen Leben ist laut Auffassung der Länder unabdingbar, dass jedem Haushalt in Deutschland die bestmögliche Versorgung zuteil werde − auch im ländlichen Raum. Daher fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die Mindestversorgung vor dem Hintergrund der stetig steigenden technischen Anforderungen an Internetzugangs- und Sprachtelekommunikationsdienste zügig weiterzuentwickeln. Erforderlich seien strengere Parameter und ein strafferes Verfahren zur Verpflichtung für die Unternehmen.

Der Bundesrat bemängelte zudem, dass vor allem in Mehrpersonenhaushalten die aktuellen Mindestversorgungsraten nicht ausreichen, um parallel aufkommende Bandbreitenbedarfe − zum Beispiel beim Home Office oder bei der Nutzung digitaler Bildungsangebote zu decken.

Evaluation zu den Auswirkungen in der Praxis erbeten

Die Länderkammer bittet daher um eine Evaluation, die Umsetzungsprozesse, die Auswirkungen auf die gesamte Ausbaudynamik in Deutschland und die Geeignetheit der festgesetzten Leistungsanforderungen überprüft. Eine Studie sollte ermitteln, wie viele Haushalte vom Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen betroffen sind und wie viele Anschlüsse davon leitungsgebunden beziehungsweise mit drahtlosen Anschlusstechnologien realisiert werden können.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich mit den Forderungen des Bundesrates befasst. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

Freitag, 10.06.2022, 14:07 Uhr
Susanne Harmsen

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