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Thüringen und Rheinland-Pfalz wollen am 2. März einen Bundesratsbeschluss herbeiführen, um Rechtssicherheit für die Entlastung von KWK-Anlagen bei der EEG-Umlage herzustellen.
Ziel der Initiative von Thüringen und Rheinland-Pfalz ist die Fortsetzung der Vergünstigungen von KWK-Eigenversorgungsanlagen von der EEG-Umlage. In ihrem Entschließungsantrag sprechen sie sich daher dafür aus, dass auch KWK-Neuanlagen, die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, weiterhin anteilig von der EEG-Umlage befreit werden und Beihilfen erhalten. Der am 2. Februar 2018 im Plenum
Dienstag, 27.02.2018, 09:42 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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