Bild: EEX
Die deutsche Stromgebotszone kann auch künftig nicht einseitig durch die Übertragungsnetzbetreiber geteilt werden. Dies ist mit der geänderten Netzzugangsverordnung geregelt.
Der Bundesrat hat am 15. Dezember dem Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Änderung der Stromnetzzugangsverordnung mehrheitlich zugestimmt. Bereits am 22. November hatte das Bundeskabinett den Entwurf zur Änderung beschlossen. Bislang war die Einheitlichkeit der deuts
Freitag, 15.12.2017, 15:59 Uhr
Andreas Kögler
© 2024 Energie & Management GmbH