Bei seiner Sitzung am 15. Juni hat der Bundesrat die vom Bundestag am 24. Mai beschlossene Novelle des KWK-Gesetzes passieren lassen. Die neuen Bestimmungen treten nun voraussichtlich Anfang bis Mitte August in Kraft.
Die Länderkammer hat darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen, nachdem bereits in den Beratungen des Bundestages ein Teil der vom Bundesrat erhobenen Förderungen zum ursprünglichen Regierungsentwurf berücksichtigt wurde.
Verabschiedet wurde aber eine Entschließung, wonach es der Bundesrat für geboten hält, die maximale Fördersumme für Wärme- oder Kältespeicher je Proje
Freitag, 15.06.2012, 11:50 Uhr
Jan Mühlstein
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