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Energie & Management > Politik - Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu

Der Bundesrat hat am 5. November einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz.
Seine Zustimmung zur Heizkostenverordnung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Ab Inkraftsetzung müssen neu installierte Wärmezähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort kann damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung für die Bewohner muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Dafür sind die Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzuhalten.

Das kann auch durch eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway erfolgen. Mieterinnen und Mieter sollen monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten, damit sie sparsam mit Wärmeenergie umgehen können. Dies solle auch helfen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bis Ende 2031 müssen auch Bestandsgeräte mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet werden.

Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern offen

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (Deneff) erinnerte an die ausstehende Einigung über die Kostenaufteilung aus der CO2-Steuer auf fossile Heizenergie. Die alte Bundesregierung hatte sich nicht einigen können, ob auch die Vermieter sich daran beteiligen müssen, weswegen Mieter aktuell die vollen Zusatzkosten tragen.

Die Verteilung der CO2-Kosten müsse von den jeweiligen Einflussmöglichkeiten von Mietern und Vermietern auf die Energiebilanz des Gebäudes abhängig gemacht werden, so der Verband. Je schlechter der Zustand des Gebäudes, desto stärker sei Vermieter in der Verantwortung, in eine Modernisierung zu investieren und sollte an der CO2-Steuer beteiligt werden, forderte die Deneff.

Planung für Wiederaufbau nach Katastrophen vereinfachen

Der Bundesrat setzte sich zudem dafür ein, Zulassungsverfahren für den Wiederaufbau zerstörter Energieinfrastrukturen insbesondere zur Versorgung mit Strom und Gas nach Katastrophenfällen zu vereinfachen. Das solle die Klimaresilienz erhöhen. Auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird der Bundesregierung eine entsprechende Entschließung zugeleitet. Ersatzbauten ohne wesentliche Änderungen sollten nicht mehr das gesamte Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen, sondern wären zukünftig lediglich anzeigepflichtig.

Ein besonderes Augenmerk bei den Vereinfachungen sei auf die Verteilnetzinfrastruktur zu legen, fordert der Bundesrat. Für den Fall wesentlicher Änderungen beim Wiederaufbau sollten Vereinfachungen beim vorzeitigen Baubeginn möglich sein. Zudem solle die Bundesregierung für eine separate Planfeststellungsfähigkeit für Anlagen wie Umspannwerke sorgen, die bislang nur als Nebenanlagen im Zusammenhang mit Energieversorgungsleitungen energierechtlich zulassungsfähig sind.

Bei Infrastruktur-Neubau Energiewende einkalkulieren

Dies könne nicht nur beim Wiederaufbau der Versorgungsstrukturen an sichereren Orten die Resilienz erhöhen, sondern angesichts zunehmender Punktmaßnahmen auch die weitere Optimierung der Energieinfrastrukturen für die Energiewende erleichtern. Der Bundesrat verlangte zudem zukünftig bei allen für Energieinfrastrukturen zu betrachtenden Szenarien auch ein Langfristszenario für das Ziel der Klimaneutralität 2045 vorzusehen. Damit solle die Energieinfrastruktur gleich langfristig richtig dimensioniert werden und Synergieeffekte einer integrieren Betrachtung gehoben werden, heißt es in der Entschließung.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßte den Vorstoß des Bundesrates. „Besonders wichtig ist es, den Unternehmen beim Wiederaufbau mehr Flexibilität zu geben“, forderte sie zugleich. Es müsse den Unternehmen möglich sein, beim Wiederaufbau die Energienetze besser gegen künftige Schäden zu wappnen und sie auf die Herausforderungen der Energiewende vorzubereiten. „Unternehmen dürfen nicht vor die Wahl gestellt werden, Infrastruktur schnell oder krisenresilient wiederaufzubauen, wenn auch beides Hand in Hand gehen könnte“, forderte Andreae.

Freitag, 5.11.2021, 14:33 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
Quelle: Bundesrat
Politik
Bundesrat stimmt Heizkostenverordnung zu
Der Bundesrat hat am 5. November einer Regierungsverordnung zugestimmt, die neue Regeln zur Heizkostenabrechnung vorsieht. Hintergrund sind europäische Vorgaben zur Energieeffizienz.
Seine Zustimmung zur Heizkostenverordnung hat der Bundesrat allerdings an die Bedingung geknüpft, dass die Verordnung bereits nach drei Jahren evaluiert wird. Ziel sei es, möglichst frühzeitig erkennen zu können, ob zusätzliche Kosten für Mieterinnen und Mieter entstehen und diese ohne Ausgleich belastet werden. Setzt die Bundesregierung diese Forderung um, kann sie die Verordnung wie geplant am Tag nach der Verkündung in Kraft setzen.

Ab Inkraftsetzung müssen neu installierte Wärmezähler aus der Ferne ablesbar sein, bestehende bis Ende 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden. Das Ablesen der Zählerstände vor Ort kann damit entfallen. Die Heizkostenabrechnung für die Bewohner muss künftig einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Fernablesbare Verbrauchserfassungsgeräte müssen Datensicherheit nach dem Stand der Technik gewährleisten. Dafür sind die Schutzprofile und technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einzuhalten.

Das kann auch durch eine Verbindung mit einem Smart-Meter-Gateway erfolgen. Mieterinnen und Mieter sollen monatlich Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen erhalten, damit sie sparsam mit Wärmeenergie umgehen können. Dies solle auch helfen, CO2-Emissionen zu reduzieren. Zur Stärkung des Wettbewerbs müssen neu installierte Geräte mit Systemen anderer Anbieter interoperabel und an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein. Bis Ende 2031 müssen auch Bestandsgeräte mit der Funktion der Smart-Meter-Gateway-Anbindbarkeit nachgerüstet werden.

Aufteilung der CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern offen

Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V. (Deneff) erinnerte an die ausstehende Einigung über die Kostenaufteilung aus der CO2-Steuer auf fossile Heizenergie. Die alte Bundesregierung hatte sich nicht einigen können, ob auch die Vermieter sich daran beteiligen müssen, weswegen Mieter aktuell die vollen Zusatzkosten tragen.

Die Verteilung der CO2-Kosten müsse von den jeweiligen Einflussmöglichkeiten von Mietern und Vermietern auf die Energiebilanz des Gebäudes abhängig gemacht werden, so der Verband. Je schlechter der Zustand des Gebäudes, desto stärker sei Vermieter in der Verantwortung, in eine Modernisierung zu investieren und sollte an der CO2-Steuer beteiligt werden, forderte die Deneff.

Planung für Wiederaufbau nach Katastrophen vereinfachen

Der Bundesrat setzte sich zudem dafür ein, Zulassungsverfahren für den Wiederaufbau zerstörter Energieinfrastrukturen insbesondere zur Versorgung mit Strom und Gas nach Katastrophenfällen zu vereinfachen. Das solle die Klimaresilienz erhöhen. Auf Anregung von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wird der Bundesregierung eine entsprechende Entschließung zugeleitet. Ersatzbauten ohne wesentliche Änderungen sollten nicht mehr das gesamte Planungs- und Genehmigungsverfahren durchlaufen, sondern wären zukünftig lediglich anzeigepflichtig.

Ein besonderes Augenmerk bei den Vereinfachungen sei auf die Verteilnetzinfrastruktur zu legen, fordert der Bundesrat. Für den Fall wesentlicher Änderungen beim Wiederaufbau sollten Vereinfachungen beim vorzeitigen Baubeginn möglich sein. Zudem solle die Bundesregierung für eine separate Planfeststellungsfähigkeit für Anlagen wie Umspannwerke sorgen, die bislang nur als Nebenanlagen im Zusammenhang mit Energieversorgungsleitungen energierechtlich zulassungsfähig sind.

Bei Infrastruktur-Neubau Energiewende einkalkulieren

Dies könne nicht nur beim Wiederaufbau der Versorgungsstrukturen an sichereren Orten die Resilienz erhöhen, sondern angesichts zunehmender Punktmaßnahmen auch die weitere Optimierung der Energieinfrastrukturen für die Energiewende erleichtern. Der Bundesrat verlangte zudem zukünftig bei allen für Energieinfrastrukturen zu betrachtenden Szenarien auch ein Langfristszenario für das Ziel der Klimaneutralität 2045 vorzusehen. Damit solle die Energieinfrastruktur gleich langfristig richtig dimensioniert werden und Synergieeffekte einer integrieren Betrachtung gehoben werden, heißt es in der Entschließung.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, begrüßte den Vorstoß des Bundesrates. „Besonders wichtig ist es, den Unternehmen beim Wiederaufbau mehr Flexibilität zu geben“, forderte sie zugleich. Es müsse den Unternehmen möglich sein, beim Wiederaufbau die Energienetze besser gegen künftige Schäden zu wappnen und sie auf die Herausforderungen der Energiewende vorzubereiten. „Unternehmen dürfen nicht vor die Wahl gestellt werden, Infrastruktur schnell oder krisenresilient wiederaufzubauen, wenn auch beides Hand in Hand gehen könnte“, forderte Andreae.

Freitag, 5.11.2021, 14:33 Uhr
Susanne Harmsen

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