In einer Entschließung hat die Länderkammer kritisiert, dass im novellierten Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz die Förderung für KWK-Anlagen und den Ausbau von Wärmenetzen auf 750 Mio. Euro pro Jahr begrenzt wird.
Mit dieser Obergrenze werde das Ziel des Gesetzes verfehlt, den Anteil des KWK-Stroms an der deutschen Stromerzeugung bis 2020 auf 25 Prozent zu verdoppeln. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, nach zwei Jahren den beschlossenen Förderdeckel zu überprüfen. Dies erklärte der Bundesrat in dem auf Vorschlag seines Wirtschafts- und seines Umweltausschusses gefassten Beschluss bei seine
Dienstag, 8.07.2008, 10:40 Uhr
Jan Mühlstein
© 2024 Energie & Management GmbH