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Energie & Management > Politik - Bundesrat: Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat: Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sinkt

Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober  auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 % für Gas- und Fernwärmelieferungen ab dem 1. Oktober zu.
Der Bundesrat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einem ganzen Bündel von Energiegesetzen zu. So sinkt die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % auf den Gas- und Fernwärmebezug vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten. Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber an ihre Mitarbeitenden zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat regte auch an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Mehrwertsteuer auf Strom und Stromsteuer senken

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbandes VKU forderte in einer Reaktion, die Mehrwertsteuer auch auf den Strombezug auf 7 % zu senken. Zudem sollte der Bund die Stromsteuer auf das zulässige europäische Mindestmaß absenken. „Das würde vor allem auch Unternehmen helfen, die von der Mehrwertsteuersenkung nichts haben“, sagte Liebing. Bei gesenkter Stromsteuer zahlten Unternehmen statt derzeit 20,50 Euro/MWh nur noch 0,5 Euro/MWh, Haushalte 1 Euro/MWh.

Auch der Bundesrat betonte, dass der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte auch aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Versorgungssicherheit gewährleisten

In den weiteren vom Bundesrat bestätigten Gesetzen und Verordnungen werden Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen verbessert. Zudem geht es darum, den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), sprach von einem wichtigen Signal, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Vordergrund der Maßnahmen im Energiesicherungsgesetz stünden Erleichterungen für einen Brennstoffwechsel weg von russischem Erdgas.

Die bestätigten Gesetze enthalten Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Freitag, 7.10.2022, 16:00 Uhr
Susanne Harmsen
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Eine Woche nach dem Bundestag stimmte am 7. Oktober  auch der Bundesrat der befristeten Absenkung der Umsatzsteuer auf 7 % für Gas- und Fernwärmelieferungen ab dem 1. Oktober zu.
Der Bundesrat stimmte in seiner jüngsten Sitzung einem ganzen Bündel von Energiegesetzen zu. So sinkt die Mehrwertsteuer von 19 % auf 7 % auf den Gas- und Fernwärmebezug vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Unternehmen sollen die Senkung vollständig an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben, um diese von den hohen Energiekosten zu entlasten. Das Gesetz befreit außerdem Zahlungen der Arbeitgeber an ihre Mitarbeitenden zum Ausgleich der hohen Inflation bis zu einer Höhe von 3.000 Euro von der Steuer- und Sozialabgabenpflicht.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, schnellstmöglich ein Modell zu schaffen, um die Preissteigerung für Gas, Strom und Wärme für Unternehmen und Haushalte zu begrenzen. Es müsse Anreiz zum Energiesparen beinhalten, sozial gerecht und praktikabel vollziehbar sein. Der Bundesrat regte auch an, zeitnah eine Weiterentwicklung des Gasspeichergesetzes vorzunehmen, dort marktbasierte Anreize für eine kostenoptimierte Gasspeicherung vorzusehen und den Umfang der erforderlichen Einspeichermengen zu konkretisieren.

Mehrwertsteuer auf Strom und Stromsteuer senken

Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Stadtwerkeverbandes VKU forderte in einer Reaktion, die Mehrwertsteuer auch auf den Strombezug auf 7 % zu senken. Zudem sollte der Bund die Stromsteuer auf das zulässige europäische Mindestmaß absenken. „Das würde vor allem auch Unternehmen helfen, die von der Mehrwertsteuersenkung nichts haben“, sagte Liebing. Bei gesenkter Stromsteuer zahlten Unternehmen statt derzeit 20,50 Euro/MWh nur noch 0,5 Euro/MWh, Haushalte 1 Euro/MWh.

Auch der Bundesrat betonte, dass der Umbau zu klimafreundlicher Energieversorgung in allen Sektoren weiter befördert werden muss. Ein Impuls für den Ausbau der Sektorenkopplung könnte auch aus Sicht des Bundesrates die temporäre Absenkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß sein.

Versorgungssicherheit gewährleisten

In den weiteren vom Bundesrat bestätigten Gesetzen und Verordnungen werden Rahmenbedingungen für die Nutzung von Biogas und Photovoltaik sowie von Flüssigerdgas-Anlagen verbessert. Zudem geht es darum, den Stromnetzausbau zu beschleunigen. Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Michael Kellner (Grüne), sprach von einem wichtigen Signal, um die Versorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten. Im Vordergrund der Maßnahmen im Energiesicherungsgesetz stünden Erleichterungen für einen Brennstoffwechsel weg von russischem Erdgas.

Die bestätigten Gesetze enthalten Änderungen am Energiesicherungsgesetz, dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Energiewirtschaftsgesetz, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz und dem LNG-Beschleunigungsgesetz sowie dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und dem Baugesetzbuch.

Freitag, 7.10.2022, 16:00 Uhr
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