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Der Bundesrat hat einem Antrag von Schleswig-Holstein zugestimmt, keine Reststrommengen von Atomkraftwerken in Netzausbaugebiete zu übertragen.
Die Länderkammer habe in seiner jüngsten Sitzung einem Antrag des nördlichsten Bundeslandes zum Atomgesetz (ATG) der Bundesregierung zugestimmt, heißt es aus dem schleswig-holsteinischen Umweltministerium. Die ATG-Novelle regelt die Übertragung von Reststrommengen zwischen bundesdeutschen Atomkraftwerken bis zur endgültigen Abschaltung. Der Bundesrat spricht sich nun dafür aus, dass diese Strommen
Montag, 11.06.2018, 16:23 Uhr
Stefan Sagmeister
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