Die Ländervertretung hat am 10. Februar die Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes passieren lassen.
Die von der Bundesregierung vorgeschlagene und vom Bundestag zum 1. Januar 2011 beschlossene Streichung der Energiesteuervergünstigung für Fernwärme bleibt in Kraft, weil sich der Bundesrat nicht für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden hat. Dieses Votum bedeute „einen Rückschritt für die notwendige Entwicklung einer umweltfreundlichen und effizienten Energ
Freitag, 11.02.2011, 15:46 Uhr
Jan Mühlstein
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