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Energie & Management > Politik - Bundesrat genehmigt Energiekostenhilfen
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat genehmigt Energiekostenhilfen

Der Länderrat gab am 28. Oktober mehrere von der Bundesregierung geplante Entlastungsmaßnahmen frei. So darf der Bund 200 Milliarden Euro Schulden aufnehmen, um Energiepreise zu senken.
Der Bundesrat bestätigte in seiner Sitzung vom 28. Oktober mehrere Gesetze, die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten sollen. So darf die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, um Unternehmen sowie Haushalte mit den hohen Energiekosten zu helfen. Details zu den geplanten Energiepreisbremsen sind allerdings noch offen. Bisher sollen die Gas-Abschlagszahlungen für den Dezember vom Bund übernommen werden. Eine Preisbremse soll ab Frühjahr gelten.

Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember einmalig 300 Euro. Die Länder kritisierten allerdings, dass weiterhin bestimmte Gruppen, etwa pflegende Angehörige oder Menschen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, nicht von der Pauschale profitieren würden. Das Arbeitsministerium versicherte, dies zu prüfen. Ziel sei es, die Lücke zu schließen. Wohngeldempfänger sowie viele Studenten und Azubis bekommen im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss zwischen 345 und 415 Euro. Insgesamt rechnet der Bund mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023.

In dem Gesetz ist außerdem eine Neuregelung für sogenannte Midi-Jobs vorgesehen: Die Verdienst-Obergrenze für Arbeitnehmer dieser Gruppe soll von 1.600 Euro auf maximal 2.000 Euro monatlich angehoben werden. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen dadurch jährlich 1,3 Milliarden Euro sparen. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung.

CO2-Steuer auf Brennstoffe steigt erst 2024 wieder

Die Brennstoffsteuer (BEHG) wird im kommenden Jahr nicht wie geplant um 5 Euro auf 35 Euro/Tonne CO2 steigen. Die ursprünglich verankerte Erhöhung kommt erst zum 1.1.2024. Ab 2023 gilt die Steuer auch für die Verbrennung von Kohle in Kraftwerken. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO2-Preis ab 2024 zahlen. Die Länderkammer wählte turnusgemäß Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zu ihrem neuen Präsidenten.

Der Bundesrat fordert wegen der hohen Energiepreise mehr staatliche Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe wie Bäckereien und Einzelhandel. Sie sollen Hilfen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm beantragen können, das bisher auf die Industrie ausgerichtet ist.

Das Programm unterstützt Unternehmen, die stark gestiegene Energiekosten wegen des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, sollten aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden, fordert der Bundesrat.

Länder unzufrieden mit Bürgergeldregelung

Die Länder sehen Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung für ein neues Bürgergeld. Der Bundesrat forderte die Ampelregierung auf, die Kosten zu überprüfen und Mehrkosten für Kommunen und Länder auszugleichen. Die Bürgergeldreform soll das bisherige Hartz-IV-System in Deutschland ablösen. Ziel ist, dass sich Betroffene stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen um rund 50 Euro pro Monat steigen.

Einigen Ländern, wie etwa Bremen und Berlin, gehen die Hilfen, die der Entwurf vorsieht, nicht weit genug. So beklagte etwa die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne), dass die Erhöhung der Regelsätze um 50 Euro von der Inflation und den hohen Energiepreisen neutralisiert werde. Die linke Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping betonte, dass es nicht zumutbar sei, dass Leistungsbezieher auf Ersparnisse zurückgreifen müssten, um etwa defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke zu ersetzen. Die Union bemängelt am Bürgergeld, dass es Langzeitarbeitslose nicht genügend zu einer ernsthaften Jobsuche anhalte.

Am 10. November wird sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetz zum Bürgergeld befassen. Danach ist der Bundesrat erneut am Zug. Ohne Zustimmung der Länder könnte es zum Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat kommen.

Freitag, 28.10.2022, 15:40 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat genehmigt Energiekostenhilfen
Quelle: Bundesrat
Politik
Bundesrat genehmigt Energiekostenhilfen
Der Länderrat gab am 28. Oktober mehrere von der Bundesregierung geplante Entlastungsmaßnahmen frei. So darf der Bund 200 Milliarden Euro Schulden aufnehmen, um Energiepreise zu senken.
Der Bundesrat bestätigte in seiner Sitzung vom 28. Oktober mehrere Gesetze, die Bürgerinnen und Bürger von hohen Energiekosten entlasten sollen. So darf die Bundesregierung bis zu 200 Milliarden Euro neue Schulden aufnehmen, um Unternehmen sowie Haushalte mit den hohen Energiekosten zu helfen. Details zu den geplanten Energiepreisbremsen sind allerdings noch offen. Bisher sollen die Gas-Abschlagszahlungen für den Dezember vom Bund übernommen werden. Eine Preisbremse soll ab Frühjahr gelten.

Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember einmalig 300 Euro. Die Länder kritisierten allerdings, dass weiterhin bestimmte Gruppen, etwa pflegende Angehörige oder Menschen in Elternzeit ohne Elterngeldbezug, nicht von der Pauschale profitieren würden. Das Arbeitsministerium versicherte, dies zu prüfen. Ziel sei es, die Lücke zu schließen. Wohngeldempfänger sowie viele Studenten und Azubis bekommen im Herbst einen weiteren Heizkostenzuschuss zwischen 345 und 415 Euro. Insgesamt rechnet der Bund mit Mehrausgaben in Höhe von rund 551 Millionen Euro in den Jahren 2022 und 2023.

In dem Gesetz ist außerdem eine Neuregelung für sogenannte Midi-Jobs vorgesehen: Die Verdienst-Obergrenze für Arbeitnehmer dieser Gruppe soll von 1.600 Euro auf maximal 2.000 Euro monatlich angehoben werden. Bis zu dieser Grenze gilt künftig, dass Beschäftigte nur verminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Sie sollen dadurch jährlich 1,3 Milliarden Euro sparen. Auch dies war Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung.

CO2-Steuer auf Brennstoffe steigt erst 2024 wieder

Die Brennstoffsteuer (BEHG) wird im kommenden Jahr nicht wie geplant um 5 Euro auf 35 Euro/Tonne CO2 steigen. Die ursprünglich verankerte Erhöhung kommt erst zum 1.1.2024. Ab 2023 gilt die Steuer auch für die Verbrennung von Kohle in Kraftwerken. Die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen müssen den CO2-Preis ab 2024 zahlen. Die Länderkammer wählte turnusgemäß Hamburgs Ersten Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) zu ihrem neuen Präsidenten.

Der Bundesrat fordert wegen der hohen Energiepreise mehr staatliche Unterstützung für kleine und mittlere Betriebe wie Bäckereien und Einzelhandel. Sie sollen Hilfen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm beantragen können, das bisher auf die Industrie ausgerichtet ist.

Das Programm unterstützt Unternehmen, die stark gestiegene Energiekosten wegen des internationalen Wettbewerbs nicht an ihre Kunden weitergeben können. Aktuelle Beschränkungen auf Unternehmen, die unter die Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen fallen, sollten aufgehoben, formale Hürden in den Anträgen für kleine und mittlere Unternehmen verringert, die Antragsfrist verlängert werden, fordert der Bundesrat.

Länder unzufrieden mit Bürgergeldregelung

Die Länder sehen Nachbesserungsbedarf bei den Plänen der Bundesregierung für ein neues Bürgergeld. Der Bundesrat forderte die Ampelregierung auf, die Kosten zu überprüfen und Mehrkosten für Kommunen und Länder auszugleichen. Die Bürgergeldreform soll das bisherige Hartz-IV-System in Deutschland ablösen. Ziel ist, dass sich Betroffene stärker auf Weiterbildung und die Arbeitssuche konzentrieren können. Sie sollen dafür vom Jobcenter weniger unter Druck gesetzt werden. Die Regelsätze der Grundsicherung sollen um rund 50 Euro pro Monat steigen.

Einigen Ländern, wie etwa Bremen und Berlin, gehen die Hilfen, die der Entwurf vorsieht, nicht weit genug. So beklagte etwa die Bremer Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne), dass die Erhöhung der Regelsätze um 50 Euro von der Inflation und den hohen Energiepreisen neutralisiert werde. Die linke Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping betonte, dass es nicht zumutbar sei, dass Leistungsbezieher auf Ersparnisse zurückgreifen müssten, um etwa defekte Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke zu ersetzen. Die Union bemängelt am Bürgergeld, dass es Langzeitarbeitslose nicht genügend zu einer ernsthaften Jobsuche anhalte.

Am 10. November wird sich der Bundestag in zweiter und dritter Lesung mit dem Gesetz zum Bürgergeld befassen. Danach ist der Bundesrat erneut am Zug. Ohne Zustimmung der Länder könnte es zum Vermittlungsverfahren von Bundestag und Bundesrat kommen.

Freitag, 28.10.2022, 15:40 Uhr
Susanne Harmsen

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