Bild: Bundesrat
Die Länderkammer verlängt in ihrer am 4. November verabschiedeten Stellungnahme zum KWKG maßgebliche Änderungen, insbesondere am Ausschreibungsvolumen und Teilnehmerkreis.
Keinesfalls dürften Anlagen, die aus industrieller Abwärme Strom und Wärme erzeugen, von den Ausschreibungen ausgeschlossen werden, so der Bundesrat. Denn auch bei diesen handele es sich um „innovative“ KWK-Anlagen. Die Länder fordern vor allem eine Öffnung der Ausschreibungen für Industrieanlagen mit teilweisem Eigenverbrauch. Denn gerade diese Anlagen leisteten einen wertvollen Beitr
Montag, 7.11.2016, 12:48 Uhr
Angelika Nikionok-Ehrlich
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