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Der Bundesrat diskutierte am 13. März das Gesetz zum Kohleausstieg bis 2038. Die Länderkammer kritisierte Abweichungen vom Vorschlag der Kohlekommission zu Lasten der Steinkohle.
Besonders die Ungleichbehandlung von Braunkohle- und Steinkohlebetreibern im Gesetzentwurf bemängelte der Bundesrat. So sollen für das Abschalten von Steinkohle-Kraftwerken nur bis 2026 Entschädigungen gezahlt werden, einzelne Braunkohleblöcke aber trotz Entschädigung bis 2038 laufen. Besonders Vertreter der vom Kohleausstieg direkt betroffenen Länder forderten zahlreiche Änderungen am Gesetzentwu
Freitag, 13.03.2020, 13:13 Uhr
Susanne Harmsen
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