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Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat billigt "Osterpaket"

Der Bundesrat hat am 8. Juli das umfangreiche Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energieanlagen gebilligt. Einzelne Ländervertreter forderten Nachbesserungen.
Um bis 2030 mindestens 80 % des deutschen Stromverbrauchs erneuerbar zu erzeugen, sollen 2 % der gesamten Bundesfläche an Land als Standorte für Windturbinen ausgewiesen werden. Für die einzelnen Bundesländer gelten bis Ende 2032 unterschiedliche Ziele, wegen unterschiedlicher Voraussetzungen. Für die Zwischenziele bekommen die Länder bis 2027 Zeit.

Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch rund 50 %. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen.“

Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket des „Osterpakets“ umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Daneben enthält das Paket mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz zusätzliche, kurzfristig abrufbare Instrumente für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten.

Das Gesetz legt auch höhere Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Ökostrom fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10.000 MW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115.000 MW Leistung aus Windkraft stammen sollen. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22.000 MW pro Jahr vor mit dem Ziel von 215.000 MW im Jahr 2030. Die EEG-Umlage wird zugleich dauerhaft abgeschafft.

Privileg für Repowering bestehender Standorte

Das Gesetz erleichtert das so genannte Repowering von älteren Windkraftanlagen, bei denen neue, leistungsstärkere Elemente am alten Standort eingesetzt werden können. Weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle zu vereinfachen, die Planung zu beschleunigen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Hierzu erfolgen Änderungen unter anderem im Baugesetzbuch. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und soll im siebten Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetzespaket verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar im Energiewirtschaftsgesetz. Es strafft Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzt die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richtet Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das Gesetz ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten auszuweiten.

Die fünf Gesetzesnovellen
  • Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verankert die neuen Ausbau- und Mengenpfade und legt Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele fest.
  • Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) erhöht die Ausschreibungsmengen für Offshore-Wind und gestaltet das Förderregime abhängig von den Flächenarten neu, um den Ausbau wesentlich zu beschleunigen.
  • Mit dem „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (WindBG und BauGB) werden die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, 2 % der Bundesfläche für die Windenergie an Land bereitzustellen. Diese neuen Flächenziele werden über eine Änderung im Baugesetzbuch in die Systematik des Bauplanungsrechts übertragen.
  • Eine weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren wird mit einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erreicht.
  • Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden vor allem Maßnahmen zur Netzausbaubeschleunigung (NABEG) gesetzlich geregelt – sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetz.
60 Mrd. Sondervermögen für nachhaltige Transformation

Zudem hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Das Gesetz schaffe Rahmenbedingungen für Investitionen in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft zu finanzieren und soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpfen sowie die Klimaschutzziele erreichen helfen. Dafür stehen 60 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 bereit.

Freitag, 8.07.2022, 15:33 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt
Quelle: Bundesrat
Politik
Bundesrat billigt "Osterpaket"
Der Bundesrat hat am 8. Juli das umfangreiche Gesetzespaket für einen schnelleren Ausbau erneuerbarer Energieanlagen gebilligt. Einzelne Ländervertreter forderten Nachbesserungen.
Um bis 2030 mindestens 80 % des deutschen Stromverbrauchs erneuerbar zu erzeugen, sollen 2 % der gesamten Bundesfläche an Land als Standorte für Windturbinen ausgewiesen werden. Für die einzelnen Bundesländer gelten bis Ende 2032 unterschiedliche Ziele, wegen unterschiedlicher Voraussetzungen. Für die Zwischenziele bekommen die Länder bis 2027 Zeit.

Aktuell beträgt der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch rund 50 %. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) sagte: „Die erneuerbaren Energien liegen künftig im öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Das ist entscheidend, um das Tempo zu erhöhen.“

Das insgesamt über 593 Seiten starke Gesamtpaket des „Osterpakets“ umfasst fünf Gesetzesnovellen zum Ausbau der erneuerbaren Energien. Daneben enthält das Paket mit dem Ersatzkraftwerkebereithaltungsgesetz und dem Energiesicherungsgesetz zusätzliche, kurzfristig abrufbare Instrumente für den Fall einer weiteren Zuspitzung der Lage auf den Energiemärkten.

Das Gesetz legt auch höhere Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Ökostrom fest. So erhöht es die aktuellen Ausbauraten bei der Windenergie an Land auf 10.000 MW pro Jahr, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115.000 MW Leistung aus Windkraft stammen sollen. Den Ausbau von Solarenergie schreibt das Gesetz auf 22.000 MW pro Jahr vor mit dem Ziel von 215.000 MW im Jahr 2030. Die EEG-Umlage wird zugleich dauerhaft abgeschafft.

Privileg für Repowering bestehender Standorte

Das Gesetz erleichtert das so genannte Repowering von älteren Windkraftanlagen, bei denen neue, leistungsstärkere Elemente am alten Standort eingesetzt werden können. Weiteres Ziel des Gesetzes ist es, die Planungsmethodik und ihre gerichtliche Kontrolle zu vereinfachen, die Planung zu beschleunigen und die Rechtssicherheit zu erhöhen, heißt es in der Gesetzesbegründung. Hierzu erfolgen Änderungen unter anderem im Baugesetzbuch. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden und soll im siebten Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Das Gesetzespaket verankert das Ziel der Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 unmittelbar im Energiewirtschaftsgesetz. Es strafft Planungs- und Genehmigungsprozesse bei Stromleitungen, ergänzt die Netzentwicklungsplanungen um die Berechnung eines Klimaneutralitätsnetzes und richtet Planungen auf Verteilernetzebene am Ziel einer vorausschauenden und effizienten Bedarfsdimensionierung aus, die auch den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge berücksichtigt. Das Gesetz ermöglicht auch eine höhere Auslastung bestehender Netzinfrastrukturen, um kurzfristig die Transportkapazitäten auszuweiten.

Die fünf Gesetzesnovellen
  • Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verankert die neuen Ausbau- und Mengenpfade und legt Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele fest.
  • Die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) erhöht die Ausschreibungsmengen für Offshore-Wind und gestaltet das Förderregime abhängig von den Flächenarten neu, um den Ausbau wesentlich zu beschleunigen.
  • Mit dem „Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land“ (WindBG und BauGB) werden die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, 2 % der Bundesfläche für die Windenergie an Land bereitzustellen. Diese neuen Flächenziele werden über eine Änderung im Baugesetzbuch in die Systematik des Bauplanungsrechts übertragen.
  • Eine weitere Beschleunigung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren wird mit einer Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) erreicht.
  • Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) werden vor allem Maßnahmen zur Netzausbaubeschleunigung (NABEG) gesetzlich geregelt – sowohl im Übertragungs- als auch im Verteilnetz.
60 Mrd. Sondervermögen für nachhaltige Transformation

Zudem hat der Bundesrat die vom Bundestag beschlossene Weiterentwicklung des Energie- und Klimafonds zu einem Klima- und Transformationsfonds durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Das Gesetz schaffe Rahmenbedingungen für Investitionen in zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur nachhaltigen Transformation der deutschen Wirtschaft zu finanzieren und soll die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bekämpfen sowie die Klimaschutzziele erreichen helfen. Dafür stehen 60 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2021 bereit.

Freitag, 8.07.2022, 15:33 Uhr
Susanne Harmsen

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