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Der Bundesrat hat nun ebenfalls das Gesetz gebilligt, wonach künftig ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen gilt.
Künftig gilt ein Vorrang der Erdverkabelung bei Gleichstromleitungen. Das entsprechende „Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus“ (EnLAG) billigte nach dem Bundestag nun auch die Länderkammer in ihrer Sitzung vom 18. Dezember 2015. Der Bundestag hatte am 3.
Freitag, 18.12.2015, 13:40 Uhr
Heidi Roider
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