E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt Energiepreisbremsen ab 2023
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat billigt Energiepreisbremsen ab 2023

In der letzten Sitzung des Jahres absolvierte der Bundesrat ein Mammutprogramm und genehmigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren.
Pünktlich zum 1. Januar 2023 können die Energiepreisbremsen in Kraft treten. Dafür sorgte die Billigung des Bundesrates am 16. Dezember. Neben den beiden Gesetzen zur Deckelung der Strom-, Wärme- und Gaspreise wurden weitere 29 auf den Weg gebracht. Die Preisbremsen sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Die Preise werden staatlich gedeckelt, höhere Kosten zahlt der Staat direkt an die Versorger, allerdings nur bis zu einer Grenze von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, um das Energiesparen anzureizen.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in der Länderkammer: „Die Preissteigerungen haben das Potenzial für eine soziale Krise − der Deckel gibt den Bürgern nun Vertrauen, in der Zukunft ihre Rechnung bezahlen zu können.“ Auch Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro. Der geplante Bundeshaushalt für das nächste Jahr umfasst deshalb über 476 Milliarden Euro Ausgaben. Davon sind mehr als 45 Milliarden Euro Neuverschuldung und mehr als 71 Milliarden Euro an Investitionen vorgesehen.

Vorgezogener Kohleausstieg im Rheinischen Revier

Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird mit Zustimmung des Bundesrates um acht Jahre vorgezogen. Demnach gehen die drei Braunkohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K bereits im Jahr 2030 vom Netz und nicht erst − wie bisher festgeschrieben – im Jahr 2038. Dies sieht eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bundesregierung, nordrhein-westfälischer Landesregierung und dem Energiekonzern RWE vor.

Zu der Vereinbarung gehört auch, dass die Kraftwerksblöcke Neurath D und E, die eigentlich zum Jahresende abgeschaltet werden sollten, wegen der Energiepreiskrise mindestens bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben.
 
Weitere Beschlüsse für Jahressteuer, Ceta und Nahverkehr

Im Jahressteuergesetz sind zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht vereint. Es bedeutet Steuervorteile für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz wie von der EU vorgegeben eine Übergewinnabgabe von 33 Prozent vor.

Auch das Gesetz zum Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) passierte die Länderkammer. Mit ihm soll der Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorangetrieben werden. Teile des Abkommens, die sich auf die alleinige Zuständigkeit der EU beziehen, sind bereits seit September 2017 in Kraft. Seine vollständige Wirkung entfaltet das Abkommen, wenn es alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert haben.

Änderungen im sogenannten Regionalisierungsgesetz setzen eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler von Anfang November um. Danach zahlt der Bund den Ländern im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich geplant. Ab dem nächsten Jahr steigt die Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent.

Umfrage sieht zu wenig Effekt bei Haushalten

Laut einer Forsa-Umfrage sind 57 Prozent der Befragten bisher sehr oder eher unzufrieden mit den bisherigen Entlastungsmaßnahmen. Auftraggeber war der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Nur etwa 17 Prozent gaben an, die bisherigen Entlastungspakete gespürt zu haben. Immerhin gut vier von zehn Verbraucher (42 Prozent) rechneten allerdings damit, von künftigen Entlastungen bei Gas, Fernwärme und Strom zu profitieren.

„Weil die Entlastungspakete sehr kompliziert und sozial zu wenig ausgewogen sind, sollten sie nachgebessert werden. Direktzahlungen wären zum Beispiel besser, schneller und sozial gerechter als die aktuellen Preisbremsen nach dem Prinzip Gießkanne“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Steuernachlässe für Solaranlagen und Batterien im Eigenheim

Karl Dienst, CEO und Gründer der Wegatech Greenergy lobte die vom Bundesrat beschlossene erhebliche Steuerersparnis für private und gewerbliche PV-Anlagen bis 30 kW Anlagenleistung. Käufer dieser PV-Anlagen und zugehöriger Batteriesysteme sparen ab 2023 die Mehrwertsteuer und haben deutlich weniger Aufwand bei der Steuererklärung. „Das macht es noch attraktiver, den grün erzeugten Strom für das eigene Haus zu nutzen“, sagte Dienst. Insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen und Wallboxen für Elektroautos benötigten attraktive Förderungen, verlangte er für die Zukunft.

Freitag, 16.12.2022, 15:37 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat billigt Energiepreisbremsen ab 2023
Quelle: Bundesrat
Politik
Bundesrat billigt Energiepreisbremsen ab 2023
In der letzten Sitzung des Jahres absolvierte der Bundesrat ein Mammutprogramm und genehmigte 31 Gesetze, die teils erst wenige Stunden zuvor vom Bundestag verabschiedet worden waren.
Pünktlich zum 1. Januar 2023 können die Energiepreisbremsen in Kraft treten. Dafür sorgte die Billigung des Bundesrates am 16. Dezember. Neben den beiden Gesetzen zur Deckelung der Strom-, Wärme- und Gaspreise wurden weitere 29 auf den Weg gebracht. Die Preisbremsen sollen Haushaltskundinnen und Haushaltskunden sowie kleine und mittlere Unternehmen entlasten. Die Preise werden staatlich gedeckelt, höhere Kosten zahlt der Staat direkt an die Versorger, allerdings nur bis zu einer Grenze von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, um das Energiesparen anzureizen.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) sagte in der Länderkammer: „Die Preissteigerungen haben das Potenzial für eine soziale Krise − der Deckel gibt den Bürgern nun Vertrauen, in der Zukunft ihre Rechnung bezahlen zu können.“ Auch Studierende, Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten im neuen Jahr eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro. Der geplante Bundeshaushalt für das nächste Jahr umfasst deshalb über 476 Milliarden Euro Ausgaben. Davon sind mehr als 45 Milliarden Euro Neuverschuldung und mehr als 71 Milliarden Euro an Investitionen vorgesehen.

Vorgezogener Kohleausstieg im Rheinischen Revier

Der Kohleausstieg im Rheinischen Revier wird mit Zustimmung des Bundesrates um acht Jahre vorgezogen. Demnach gehen die drei Braunkohlekraftwerke Neurath F und G sowie Niederaußem K bereits im Jahr 2030 vom Netz und nicht erst − wie bisher festgeschrieben – im Jahr 2038. Dies sieht eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bundesregierung, nordrhein-westfälischer Landesregierung und dem Energiekonzern RWE vor.

Zu der Vereinbarung gehört auch, dass die Kraftwerksblöcke Neurath D und E, die eigentlich zum Jahresende abgeschaltet werden sollten, wegen der Energiepreiskrise mindestens bis Ende März 2024 in Betrieb bleiben.
 
Weitere Beschlüsse für Jahressteuer, Ceta und Nahverkehr

Im Jahressteuergesetz sind zahlreiche Einzeländerungen im Steuerrecht vereint. Es bedeutet Steuervorteile für den Mietwohnungsbau, den Betrieb kleiner Solarstromanlagen und das Arbeiten im Homeoffice. Für Unternehmen in der Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriewirtschaft sieht das Gesetz wie von der EU vorgegeben eine Übergewinnabgabe von 33 Prozent vor.

Auch das Gesetz zum Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) passierte die Länderkammer. Mit ihm soll der Ausbau der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten einerseits sowie Kanada andererseits vorangetrieben werden. Teile des Abkommens, die sich auf die alleinige Zuständigkeit der EU beziehen, sind bereits seit September 2017 in Kraft. Seine vollständige Wirkung entfaltet das Abkommen, wenn es alle EU-Mitgliedstaaten ratifiziert haben.

Änderungen im sogenannten Regionalisierungsgesetz setzen eine Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler von Anfang November um. Danach zahlt der Bund den Ländern im Jahr 2022 eine Milliarde Euro mehr für die Finanzierung des Regionalverkehrs als ursprünglich geplant. Ab dem nächsten Jahr steigt die Dynamisierungsrate um 3 statt 1,8 Prozent.

Umfrage sieht zu wenig Effekt bei Haushalten

Laut einer Forsa-Umfrage sind 57 Prozent der Befragten bisher sehr oder eher unzufrieden mit den bisherigen Entlastungsmaßnahmen. Auftraggeber war der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Nur etwa 17 Prozent gaben an, die bisherigen Entlastungspakete gespürt zu haben. Immerhin gut vier von zehn Verbraucher (42 Prozent) rechneten allerdings damit, von künftigen Entlastungen bei Gas, Fernwärme und Strom zu profitieren.

„Weil die Entlastungspakete sehr kompliziert und sozial zu wenig ausgewogen sind, sollten sie nachgebessert werden. Direktzahlungen wären zum Beispiel besser, schneller und sozial gerechter als die aktuellen Preisbremsen nach dem Prinzip Gießkanne“, sagte VZBV-Vorständin Ramona Pop.

Steuernachlässe für Solaranlagen und Batterien im Eigenheim

Karl Dienst, CEO und Gründer der Wegatech Greenergy lobte die vom Bundesrat beschlossene erhebliche Steuerersparnis für private und gewerbliche PV-Anlagen bis 30 kW Anlagenleistung. Käufer dieser PV-Anlagen und zugehöriger Batteriesysteme sparen ab 2023 die Mehrwertsteuer und haben deutlich weniger Aufwand bei der Steuererklärung. „Das macht es noch attraktiver, den grün erzeugten Strom für das eigene Haus zu nutzen“, sagte Dienst. Insbesondere Luft-Wasser-Wärmepumpen und Wallboxen für Elektroautos benötigten attraktive Förderungen, verlangte er für die Zukunft.

Freitag, 16.12.2022, 15:37 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.