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Energie & Management > Politik - Bundesrat bestätigt Gasspeichergesetz und Heizkostenzuschuss
Quelle: Fotolia / Tom-Hanisch
Politik

Bundesrat bestätigt Gasspeichergesetz und Heizkostenzuschuss

Der Bundesrat hat am 8. April dem vom Bundestag beschlossenen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte sowie dem Gesetz zur Befüllung der deutschen Gasspeicher zugestimmt.
Im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine stimmte der Bundesrat dem Gesetz über die neuen Vorgaben zum Füllstand von Gasspeichern zu. Auf diese Weise soll die Sicherheit der Gasversorgung auch in Krisenzeiten gewährleistet bleiben. Die entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht Mindestfüllmengen zu bestimmten Stichtagen vor. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls würden sie ihnen entzogen und dem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kosten werden über eine Umlage finanziert.

Damit sollen auch massive Preissprünge wie in den vergangenen Wochen verhindert werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begründete im Bundesrat: „Wir müssen zum nächsten Winter die Speicher voller haben als in diesem Winter.“ Um die Abhängigkeit zu verringern, müssten der Verbrauch gesenkt und alternative Energien hochgefahren werden. „Das ist die harte, brutale Mathematik der Energiepolitik, die physische Notwendigkeit und die Abhängigkeit, in die wir uns gebracht haben“, sagte Habeck weiter. Die Vorgaben für die Gasspeicher gelten zunächst bis 1. April 2025.

Länderkammer will dauerhafte Energiepreisentlastung

Wegen der explodierenden Energiekosten sollen mehr als zwei Mio. Menschen mit geringem Einkommen einen Heizkostenzuschuss zwischen 230 und 350 Euro erhalten. Dem stimmte die Länderkammer in ihrer regulären Sitzung am 8. April zu. Der Bund will dafür rund 370 Mio. Euro bereitstellen. Der Zuschuss betrifft vor allem die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Bafög und soll ohne zusätzliche Anträge im Sommer ausgezahlt werden.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Haushalte mit geringem Einkommen umgehend eine Lösung zu finden, um die steigenden Energiekosten dauerhaft und nachhaltig abzufedern. Die Länder verlangen von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Klimakomponente umzusetzen und insbesondere die steigenden Wohnkostenbelastungen nach energetischen Sanierungen im Wohngeld abzubilden. Die Entlastungen müssen schnell und unbürokratisch erfolgen, betonte der Bundesrat in der Entschließung. Allerdings solle der Bund die finanziellen Auswirkungen möglichst allein tragen.

Keine Einwände gegen Steuerentlastung

Ohne Einwände unterstützte die Länderkammer den Regierungsentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, will die Bundesregierung die Bevölkerung finanziell und durch Steuervereinfachung entlasten. So soll Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigen.

Auch der Grundfreibetrag für 2022 steige rückwirkend von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent vorgezogen gemeinsam mit einer Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Dieser Gesetzentwurf muss noch im Bundestag beraten werden.


Freitag, 8.04.2022, 13:10 Uhr
Susanne Harmsen
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Bundesrat bestätigt Gasspeichergesetz und Heizkostenzuschuss
Der Bundesrat hat am 8. April dem vom Bundestag beschlossenen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Haushalte sowie dem Gesetz zur Befüllung der deutschen Gasspeicher zugestimmt.
Im Zusammenhang mit dem russischen Angriff auf die Ukraine stimmte der Bundesrat dem Gesetz über die neuen Vorgaben zum Füllstand von Gasspeichern zu. Auf diese Weise soll die Sicherheit der Gasversorgung auch in Krisenzeiten gewährleistet bleiben. Die entsprechende Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes sieht Mindestfüllmengen zu bestimmten Stichtagen vor. Nutzer von Gasspeicheranlagen müssen danach die von ihnen gebuchten Speicherkapazitäten befüllen. Andernfalls würden sie ihnen entzogen und dem sogenannten Marktgebietsverantwortlichen zur Verfügung gestellt. Eventuelle Kosten werden über eine Umlage finanziert.

Damit sollen auch massive Preissprünge wie in den vergangenen Wochen verhindert werden. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) begründete im Bundesrat: „Wir müssen zum nächsten Winter die Speicher voller haben als in diesem Winter.“ Um die Abhängigkeit zu verringern, müssten der Verbrauch gesenkt und alternative Energien hochgefahren werden. „Das ist die harte, brutale Mathematik der Energiepolitik, die physische Notwendigkeit und die Abhängigkeit, in die wir uns gebracht haben“, sagte Habeck weiter. Die Vorgaben für die Gasspeicher gelten zunächst bis 1. April 2025.

Länderkammer will dauerhafte Energiepreisentlastung

Wegen der explodierenden Energiekosten sollen mehr als zwei Mio. Menschen mit geringem Einkommen einen Heizkostenzuschuss zwischen 230 und 350 Euro erhalten. Dem stimmte die Länderkammer in ihrer regulären Sitzung am 8. April zu. Der Bund will dafür rund 370 Mio. Euro bereitstellen. Der Zuschuss betrifft vor allem die Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld und Bafög und soll ohne zusätzliche Anträge im Sommer ausgezahlt werden.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, für Haushalte mit geringem Einkommen umgehend eine Lösung zu finden, um die steigenden Energiekosten dauerhaft und nachhaltig abzufedern. Die Länder verlangen von der Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag angekündigte Klimakomponente umzusetzen und insbesondere die steigenden Wohnkostenbelastungen nach energetischen Sanierungen im Wohngeld abzubilden. Die Entlastungen müssen schnell und unbürokratisch erfolgen, betonte der Bundesrat in der Entschließung. Allerdings solle der Bund die finanziellen Auswirkungen möglichst allein tragen.

Keine Einwände gegen Steuerentlastung

Ohne Einwände unterstützte die Länderkammer den Regierungsentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022. Angesichts erheblicher Preiserhöhungen, insbesondere im Energiebereich, will die Bundesregierung die Bevölkerung finanziell und durch Steuervereinfachung entlasten. So soll Arbeitnehmer-Pauschbetrag bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022 steigen.

Auch der Grundfreibetrag für 2022 steige rückwirkend von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro. Und die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent vorgezogen gemeinsam mit einer Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener. Dieser Gesetzentwurf muss noch im Bundestag beraten werden.


Freitag, 8.04.2022, 13:10 Uhr
Susanne Harmsen

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