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Energie & Management > Österreich - Bundesrat beschließt EAG-Paket
Bild: Fotolia.com, YuI
Österreich

Bundesrat beschließt EAG-Paket

Auch die zweite Kammer des Parlaments billigte das Gesetzesvorhaben zur Ökostromförderung. Wegen eines Fehlers bei der Schlussredaktion muss dieses im Herbst aber novelliert werden.
Der Bundesrat, die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, beschloss am 15. Juli das Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

Gebilligt wurde das Paket von den beiden Regierungsparteien, der konservativen ÖVP und den Grünen, sowie den Sozialdemokraten (SPÖ) und den liberalen Neos. Sie hatten dem Paket bereits am 7. Juli im Nationalrat, der ersten Kammer des Parlaments, zugestimmt. Einzig die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) lehnte das Paket ab, wie sie dies auch im Nationalrat getan hatte. Notwendig war der Beschluss mit Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments, weil einige Bestimmungen im EAG-Paket in die Kompetenzen der österreichischen Bundesländer eingreifen.

Teile des Pakets können nun nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Alexander van der Bellen (vormals Grüne) und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sowie nach Verlautbarung im Amtsblatt der Republik in Kraft treten. Eine der wichtigsten Bestimmungen, der neue Fördermechanismus für Ökostrom, bedarf jedoch der Genehmigung seitens der EU-Kommission. Ob und wann diese erfolgt, ist offen.

Klar ist hingegen, dass das EAG-Paket bereits im Herbst novelliert werden muss. Der Grund: Bei der Schlussredaktion des Textes war ein Fehler unbemerkt geblieben und ist zu korrigieren. Dieser bezog sich auf die Aufbringung der Fördermittel für grüne Gase. Ein Antrag der Regierungsparteien sowie der SPÖ und der NEOS auf Korrektur des Fehlers liegt dem Wirtschaftsausschuss des Nationalrates vor. Geplant ist, diesen bei der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 22. und 23. September zu beschließen.

Einen Entschließungsantrag der SPÖ und der Neos in dieser Angelegenheit, der am 15. Juli im Bundesrat eingebracht wurde, lehnten die Regierungsparteien ab. Mit dem Antrag sollte Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) aufgefordert werden, das EAG-Paket ohne Berücksichtigung des Fehlers zu vollziehen. Dies wäre faktisch auf eine Aufforderung zum Gesetzesbruch und zum Amtsmissbrauch hinausgelaufen. „So etwas kann man nicht machen“, betonte Adolf Gross (Grüne), der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundesrates.

Donnerstag, 15.07.2021, 16:26 Uhr
Klaus Fischer
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Österreich
Bundesrat beschließt EAG-Paket
Auch die zweite Kammer des Parlaments billigte das Gesetzesvorhaben zur Ökostromförderung. Wegen eines Fehlers bei der Schlussredaktion muss dieses im Herbst aber novelliert werden.
Der Bundesrat, die zweite Kammer des österreichischen Parlaments, beschloss am 15. Juli das Paket um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG-Paket) mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit.

Gebilligt wurde das Paket von den beiden Regierungsparteien, der konservativen ÖVP und den Grünen, sowie den Sozialdemokraten (SPÖ) und den liberalen Neos. Sie hatten dem Paket bereits am 7. Juli im Nationalrat, der ersten Kammer des Parlaments, zugestimmt. Einzig die rechtsgerichtete Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ) lehnte das Paket ab, wie sie dies auch im Nationalrat getan hatte. Notwendig war der Beschluss mit Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern des Parlaments, weil einige Bestimmungen im EAG-Paket in die Kompetenzen der österreichischen Bundesländer eingreifen.

Teile des Pakets können nun nach Unterzeichnung durch Bundespräsident Alexander van der Bellen (vormals Grüne) und Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) sowie nach Verlautbarung im Amtsblatt der Republik in Kraft treten. Eine der wichtigsten Bestimmungen, der neue Fördermechanismus für Ökostrom, bedarf jedoch der Genehmigung seitens der EU-Kommission. Ob und wann diese erfolgt, ist offen.

Klar ist hingegen, dass das EAG-Paket bereits im Herbst novelliert werden muss. Der Grund: Bei der Schlussredaktion des Textes war ein Fehler unbemerkt geblieben und ist zu korrigieren. Dieser bezog sich auf die Aufbringung der Fördermittel für grüne Gase. Ein Antrag der Regierungsparteien sowie der SPÖ und der NEOS auf Korrektur des Fehlers liegt dem Wirtschaftsausschuss des Nationalrates vor. Geplant ist, diesen bei der ersten Plenarsitzung nach der Sommerpause am 22. und 23. September zu beschließen.

Einen Entschließungsantrag der SPÖ und der Neos in dieser Angelegenheit, der am 15. Juli im Bundesrat eingebracht wurde, lehnten die Regierungsparteien ab. Mit dem Antrag sollte Klima- und Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) aufgefordert werden, das EAG-Paket ohne Berücksichtigung des Fehlers zu vollziehen. Dies wäre faktisch auf eine Aufforderung zum Gesetzesbruch und zum Amtsmissbrauch hinausgelaufen. „So etwas kann man nicht machen“, betonte Adolf Gross (Grüne), der stellvertretende Vorsitzende des Umweltausschusses des Bundesrates.

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