E&M exklusiv Newsletter:
E&M gratis testen:
Energie & Management > Politik - Bundesrat akzeptiert Wachstumschancengesetz und Biodiesel
Quelle: Bundesrat
Politik

Bundesrat akzeptiert Wachstumschancengesetz und Biodiesel

Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sowie die Einführung des Klimageldes noch in diesem Jahr gefordert.
 
Ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz wurde am 22. März von der Länderkammer bestätigt. Damit wird eine degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent und eine degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate eingeführt. Des Weiteren eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Das hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen für Unternehmen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen. Ursprünglich umfasste das Gesetz über 50 Maßnahmen mit einer Entlastung von 7 Milliarden Euro. Die Prämie für Klimaschutz-Investitionen wurde gestrichen. Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, hofft dennoch auf „mehr Wachstum und wirtschaftliche Dynamik“ in Deutschland.

Haushalt 2024 bestätigt

Zugleich verabschiedete die Länderkammer das Haushaltsfinanzierungsgesetz für das laufende Jahr. Mit dem Gesetz werden zudem Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz und der darin enthaltenen Verwendung von Auktionserlösen für neue Offshore-Windflächen vorgenommen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte dies scharf, da „Erlöse für den Meeresschutz zweckentfremdet werden für die Querfinanzierung von Agrardiesel“. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte: „Damit wird auch die Wirksamkeit der von der Bundesregierung einberufenen Zukunftskommission Fischerei infrage gestellt, da nun die finanziellen Mittel für die umweltgerechte Transformation der krisengeschüttelten Branche fehlen.“

Infrastruktur verbessern und Klimageld zahlen

Der Bundesrat hat zudem einem Entschließungsantrag der Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Ausbauziele von Offshore-Windenergie zu verbessern. Dazu gehört die Ertüchtigung von Häfen, Straßen, Brücken und Schienen. Auch hierfür sollen laut Antrag Erlöse aus den Windkraftausschreibungen verwendet werden.

In einer Entschließung zum Klimageld forderte der Bundesrat, die Voraussetzungen zur Auszahlung noch in diesem Jahr zu schaffen. Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kosten aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.

100 Prozent Frittenfett in den Tank

In einem weiteren Beschluss stimmte die Länderkammer der Einführung von Biodiesel nach der Green-Fuel-Verordnung der EU zu. Demnach können Autofahrer künftig auch Diesel tanken können, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde. Der Bundesrat stimmte am 22. März einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Weg für die Einführung von Biodiesel frei macht. Sogenannte paraffinische Dieselkraftstoffe, die aus Abfallstoffen und Pflanzenölen hergestellt werden, werden damit auch als Reinkraftstoff zugelassen. Bislang konnten sie dem herkömmlichen Diesel nur beigemischt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Einführung, forderte aber zugleich 1 Milliarde Euro Fördergelder, um kommunale Fahrzeuge auf Biodiesel umzurüsten. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sprach von einem „guten Tag für die Umwelt und das Klima“. VDA-Präsidentin Hildegard Müller sagte: „Auf dem Weg zu klimaneutralem Verkehr sind erneuerbare Kraftstoffe die passende und dringend notwendige Ergänzung zur tragenden Säule Elektromobilität.“

Der Branchenverband Biogasrat appellierte an die Bundesländer, auch die Biogas- und Biomethanerzeugung weiter zu gewährleisten. „Dahinter stehen heimische mittelständische und landwirtschaftliche Unternehmen, die mit ihrer Unternehmung und ihren Investitionen in die erneuerbare Energieerzeugung einen essenziellen Beitrag zum Klimaschutz in der Strom- und Wärmeversorgung leisten und klimaneutrale Kraftstoffe im Verkehr zur Verfügung stellen, damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in Deutschland leisten, sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern“, heißt es in einem Statement.

Digitale Verwaltung geht in den Vermittlungsausschuss

An den Vermittlungsausschuss ging ein Gesetz zur digitalen Kommunikation mit der Verwaltung. Ziel des Gesetzes ist es, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage sollen ein zentrales digitales Bürgerkonto und ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel sowie eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen sein.

Freitag, 22.03.2024, 17:10 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Politik - Bundesrat akzeptiert Wachstumschancengesetz und Biodiesel
Quelle: Bundesrat
Politik
Bundesrat akzeptiert Wachstumschancengesetz und Biodiesel
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und dem Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 sowie die Einführung des Klimageldes noch in diesem Jahr gefordert.
 
Ein Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Wachstumschancengesetz wurde am 22. März von der Länderkammer bestätigt. Damit wird eine degressive Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Höhe von fünf Prozent und eine degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter für neun Monate eingeführt. Des Weiteren eine auf vier Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 Prozent (ohne Gewerbesteuer) sowie eine Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung.

Das hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen für Unternehmen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro führen. Ursprünglich umfasste das Gesetz über 50 Maßnahmen mit einer Entlastung von 7 Milliarden Euro. Die Prämie für Klimaschutz-Investitionen wurde gestrichen. Der Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Achim Post, hofft dennoch auf „mehr Wachstum und wirtschaftliche Dynamik“ in Deutschland.

Haushalt 2024 bestätigt

Zugleich verabschiedete die Länderkammer das Haushaltsfinanzierungsgesetz für das laufende Jahr. Mit dem Gesetz werden zudem Änderungen am Windenergie-auf-See-Gesetz und der darin enthaltenen Verwendung von Auktionserlösen für neue Offshore-Windflächen vorgenommen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisierte dies scharf, da „Erlöse für den Meeresschutz zweckentfremdet werden für die Querfinanzierung von Agrardiesel“. DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte: „Damit wird auch die Wirksamkeit der von der Bundesregierung einberufenen Zukunftskommission Fischerei infrage gestellt, da nun die finanziellen Mittel für die umweltgerechte Transformation der krisengeschüttelten Branche fehlen.“

Infrastruktur verbessern und Klimageld zahlen

Der Bundesrat hat zudem einem Entschließungsantrag der Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Mit ihm wird die Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Ausbauziele von Offshore-Windenergie zu verbessern. Dazu gehört die Ertüchtigung von Häfen, Straßen, Brücken und Schienen. Auch hierfür sollen laut Antrag Erlöse aus den Windkraftausschreibungen verwendet werden.

In einer Entschließung zum Klimageld forderte der Bundesrat, die Voraussetzungen zur Auszahlung noch in diesem Jahr zu schaffen. Das Auszahlen des Klimageldes solle im Jahr 2025 beginnen, um die Bürgerinnen und Bürger von den Kosten aufgrund steigender CO2-Preise bei Energie und Treibstoffen zu entlasten. Dabei müsse sichergestellt sein, dass die Auszahlung in automatisierter Weise durch den Bund erfolge und nicht die Behörden und Stellen der Länder damit betraut werden.

100 Prozent Frittenfett in den Tank

In einem weiteren Beschluss stimmte die Länderkammer der Einführung von Biodiesel nach der Green-Fuel-Verordnung der EU zu. Demnach können Autofahrer künftig auch Diesel tanken können, der zu 100 Prozent aus Abfallstoffen wie Frittenfett hergestellt wurde. Der Bundesrat stimmte am 22. März einer Verordnung der Bundesregierung zu, die den Weg für die Einführung von Biodiesel frei macht. Sogenannte paraffinische Dieselkraftstoffe, die aus Abfallstoffen und Pflanzenölen hergestellt werden, werden damit auch als Reinkraftstoff zugelassen. Bislang konnten sie dem herkömmlichen Diesel nur beigemischt werden.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßte die Einführung, forderte aber zugleich 1 Milliarde Euro Fördergelder, um kommunale Fahrzeuge auf Biodiesel umzurüsten. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sprach von einem „guten Tag für die Umwelt und das Klima“. VDA-Präsidentin Hildegard Müller sagte: „Auf dem Weg zu klimaneutralem Verkehr sind erneuerbare Kraftstoffe die passende und dringend notwendige Ergänzung zur tragenden Säule Elektromobilität.“

Der Branchenverband Biogasrat appellierte an die Bundesländer, auch die Biogas- und Biomethanerzeugung weiter zu gewährleisten. „Dahinter stehen heimische mittelständische und landwirtschaftliche Unternehmen, die mit ihrer Unternehmung und ihren Investitionen in die erneuerbare Energieerzeugung einen essenziellen Beitrag zum Klimaschutz in der Strom- und Wärmeversorgung leisten und klimaneutrale Kraftstoffe im Verkehr zur Verfügung stellen, damit gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung in Deutschland leisten, sowie Arbeitsplätze schaffen und sichern“, heißt es in einem Statement.

Digitale Verwaltung geht in den Vermittlungsausschuss

An den Vermittlungsausschuss ging ein Gesetz zur digitalen Kommunikation mit der Verwaltung. Ziel des Gesetzes ist es, behördliche Verwaltungsleistungen auch digital über Verwaltungsportale anzubieten. Es schafft Strukturen für eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern und soll eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung im übergreifenden Portalverbund ermöglichen. Grundlage sollen ein zentrales digitales Bürgerkonto und ein schriftformersetzendes qualifiziertes elektronisches Siegel sowie eine Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen sein.

Freitag, 22.03.2024, 17:10 Uhr
Susanne Harmsen

Haben Sie Interesse an Content oder Mehrfachzugängen für Ihr Unternehmen?

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen zur Nutzung von E&M-Inhalten oder den verschiedenen Abonnement-Paketen haben.
Das E&M-Vertriebsteam freut sich unter Tel. 08152 / 93 11-77 oder unter vertrieb@energie-und-management.de über Ihre Anfrage.