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Der Bundesrat hat keine Einwände zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und zur marktgestützten Beschaffung von Systemdienstleistungen geäußert.
Die Länderkammer macht damit den Weg frei zum Inkrafttreten der Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes und zur Vorschrift über die marktgestützte Beschaffung von Systemdienstleistungen. Danach werden Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber verpflichtet, nicht-frequenzgebundene Systemdienstleistungen in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren zu beschaffen. Die Bun
Freitag, 2.10.2020, 12:46 Uhr
Susanne Harmsen
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