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Energie & Management > Stromspeicher - Bundesnetzagentur verschiebt Innovationsausschreibung
Quelle: Fotolia / malp
Stromspeicher

Bundesnetzagentur verschiebt Innovationsausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat den zweiten Gebotstermin für die Innovationsausschreibung auf den 1. Dezember verschoben.
Die Gebote für die zweite Innovationsausschreibung im Jahr 2022 sollen nicht wie vorgesehen bis zum 1. August, sondern erst bis zum 1. Dezember bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingehen. Die Behörde setzt damit einen entsprechenden Beschluss des Bundestags um.

Bislang wurde bei den Auktionen eine fixe Marktprämie ausgeschrieben. Als Teil der Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die der Bundestag am 7. Juli 2022 und der Bundesrat am 8.Juli 2022 beschlossen hatten, soll zukünftig eine gleitende Marktprämie ausgeschrieben werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium im Gespräch mit der Redaktion mitteilte, gehört diese Änderung zu den Regelungen, die noch der beihilferechtlichen Genehmigung bedürfen. Der nächste Gebotstermin sei dementsprechend gemäß Artikel 1 Paragraf 28c Absatz 1 der EEG-Novelle auf den 1. Dezember 2022 verschoben worden.

Mit den Innovationsausschreibungen sollen nach Paragraf 39 des Erneuerbare-Energien-Gesetz "besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen". Die Zuschläge werden hier für Photovoltaik- oder Windkraftanlagen vergeben, die mit einem Großspeicher kombiniert sind.

 

Freitag, 15.07.2022, 09:17 Uhr
Katia Meyer-Tien
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Bundesnetzagentur verschiebt Innovationsausschreibung
Die Bundesnetzagentur hat den zweiten Gebotstermin für die Innovationsausschreibung auf den 1. Dezember verschoben.
Die Gebote für die zweite Innovationsausschreibung im Jahr 2022 sollen nicht wie vorgesehen bis zum 1. August, sondern erst bis zum 1. Dezember bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingehen. Die Behörde setzt damit einen entsprechenden Beschluss des Bundestags um.

Bislang wurde bei den Auktionen eine fixe Marktprämie ausgeschrieben. Als Teil der Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die der Bundestag am 7. Juli 2022 und der Bundesrat am 8.Juli 2022 beschlossen hatten, soll zukünftig eine gleitende Marktprämie ausgeschrieben werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium im Gespräch mit der Redaktion mitteilte, gehört diese Änderung zu den Regelungen, die noch der beihilferechtlichen Genehmigung bedürfen. Der nächste Gebotstermin sei dementsprechend gemäß Artikel 1 Paragraf 28c Absatz 1 der EEG-Novelle auf den 1. Dezember 2022 verschoben worden.

Mit den Innovationsausschreibungen sollen nach Paragraf 39 des Erneuerbare-Energien-Gesetz "besonders netz- oder systemdienliche technische Lösungen gefördert werden, die sich im technologieneutralen wettbewerblichen Verfahren als effizient erweisen". Die Zuschläge werden hier für Photovoltaik- oder Windkraftanlagen vergeben, die mit einem Großspeicher kombiniert sind.

 

Freitag, 15.07.2022, 09:17 Uhr
Katia Meyer-Tien

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