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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur veröffentlicht Stellungnahmen zu MARGIT
Quelle: Bundesnetzsagentur
Regulierung

Bundesnetzagentur veröffentlicht Stellungnahmen zu MARGIT

Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen der Gasbranche in Sachen „MARGIT 2023“ ins Netz gestellt.
Die Beschlusskammer 9 hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2023 eingeleitet. Die betroffenen Stakeholder hatten dann bis zum 31. Januar Zeit, sich dazu zu äußern. Wie auf der Internetseite der Behörde nachzulesen ist, haben zehn Unternehmen, Verbände und Behörden eine Stellungnahme abgegeben.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur dient MARGIT 2023 „der Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren“. Der Festlegungsentwurf gebe bestimmte Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2023 Einfluss nehmen. Gleichwohl weist die Behörde darauf hin, dass die Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung (MARGIT 2022) gering seien.

MARGIT ist ein Baustein, um die Nutzung der Ferngasleitungen und die daraus erforderliche Entgeltermittlung europaweit zu harmonisieren. Die Stellungnahmen können auf der Seite der Beschlusskammer 9 eingesehen und heruntergeladen werden.

Donnerstag, 10.02.2022, 12:49 Uhr
Stefan Sagmeister
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Quelle: Bundesnetzsagentur
Regulierung
Bundesnetzagentur veröffentlicht Stellungnahmen zu MARGIT
Die Beschlusskammer 9 der Bundesnetzagentur hat die Stellungnahmen der Gasbranche in Sachen „MARGIT 2023“ ins Netz gestellt.
Die Beschlusskammer 9 hatte am 16. Dezember vergangenen Jahres die Konsultation des Festlegungsentwurfs MARGIT 2023 eingeleitet. Die betroffenen Stakeholder hatten dann bis zum 31. Januar Zeit, sich dazu zu äußern. Wie auf der Internetseite der Behörde nachzulesen ist, haben zehn Unternehmen, Verbände und Behörden eine Stellungnahme abgegeben.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur dient MARGIT 2023 „der Berechnung von Multiplikatoren, von Abschlägen für unterbrechbare Kapazitäten, von Rabatten an LNG-Terminals und von saisonalen Faktoren“. Der Festlegungsentwurf gebe bestimmte Berechnungsfaktoren vor, die auf die Entgeltbildung von Fernleitungsnetzbetreibern im Kalenderjahr 2023 Einfluss nehmen. Gleichwohl weist die Behörde darauf hin, dass die Änderungen gegenüber der zuletzt beschlossenen Festlegung (MARGIT 2022) gering seien.

MARGIT ist ein Baustein, um die Nutzung der Ferngasleitungen und die daraus erforderliche Entgeltermittlung europaweit zu harmonisieren. Die Stellungnahmen können auf der Seite der Beschlusskammer 9 eingesehen und heruntergeladen werden.

Donnerstag, 10.02.2022, 12:49 Uhr
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