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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur stellt Regeln für Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit vor
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Bundesnetzagentur stellt Regeln für Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit vor

Die Bundesnetzagentur stellt seit dem 20. Dezember den technischen Rahmen zur Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vor.
Mit der Einleitung eines Festlegungsverfahrens gemäß den Paragrafen 12h Absatz 5 und 29 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz hat die Beschlusskammer (BK) 6 der Bundesnetzagentur begonnen, den Rahmen für die Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu setzen. Das Verfahren legt die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ fest.

Die Behörde lädt Elektrizitätsdienstleister zu Stellungnahmen zum Beschaffungskonzept bis zum 9. Februar 2022 ein. Das Festlegungsverfahren betrifft die seit dem 27. November bestehende Verpflichtung der ÜNB, für ihr jeweiliges Netz in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren die Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ zu beschaffen. Für die Schwarzstartfähigkeit hatte die Bundesnetzagentur bisher keine Ausnahme von der marktgestützten Beschaffung wegen mangelnder wirtschaftlicher Effizienz nach Paragraf 12h Absatz 4 festgelegt.

Ausnahmen vom Beschaffungsverfahren möglich

Zeitgleich eröffnete die Behörde ein Verfahren, mit dem sich Verteilernetzbetreiber (VNB) von der Pflicht zur Beschaffung der Schwarzstartfähigkeit befreien lassen können.

Die Bundesnetzagentur hatte zusammen mit den ÜNB ein Beschaffungskonzept entworfen, das das jetzt begonnene Festlegungsverfahren vorbereitete. Basis war das Gutachten „Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit“ vom 30. Oktober 2020, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Rahmen des Projekts „SDL Zukunft“ in Auftrag gegebenen hatte .

Das zur Konsultation gestellte Beschaffungskonzept benennt zunächst die Teilnahmevoraussetzungen, die ein Angebot erfüllen muss, um bei der Auswahlentscheidung eines ÜNB berücksichtigt werden zu können.

Darüber hinaus sind die der Auswahl zugrunde zu legenden Bewertungskriterien genannt. Dies sind zum einen anlagenbezogene technische Kriterien und zum anderen systemische Kriterien. Gleichzeitig wird ein Rahmen vorgegeben, um die genannten Kriterien untereinander gewichten zu können. Zudem bestimmt das Beschaffungskonzept, wie der jeweilige Angebotspreis in der Bewertung zu berücksichtigen ist. Daneben gibt die Festlegung den zeitlichen Ablaufrahmen für die marktgestützte Beschaffung vor.

Der Zugang zum Festlegungsverfahren findet sich auf der Webseite der BK 6 der Bundesnetzagentur. 

Mittwoch, 22.12.2021, 14:35 Uhr
Susanne Harmsen
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Bundesnetzagentur stellt Regeln für Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit vor
Die Bundesnetzagentur stellt seit dem 20. Dezember den technischen Rahmen zur Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) vor.
Mit der Einleitung eines Festlegungsverfahrens gemäß den Paragrafen 12h Absatz 5 und 29 Absatz 1 Energiewirtschaftsgesetz hat die Beschlusskammer (BK) 6 der Bundesnetzagentur begonnen, den Rahmen für die Beschaffung der Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ durch die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) zu setzen. Das Verfahren legt die Spezifikationen und technischen Anforderungen der transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Beschaffung der nicht frequenzgebundenen Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ fest.

Die Behörde lädt Elektrizitätsdienstleister zu Stellungnahmen zum Beschaffungskonzept bis zum 9. Februar 2022 ein. Das Festlegungsverfahren betrifft die seit dem 27. November bestehende Verpflichtung der ÜNB, für ihr jeweiliges Netz in einem transparenten, diskriminierungsfreien und marktgestützten Verfahren die Systemdienstleistung „Schwarzstartfähigkeit“ zu beschaffen. Für die Schwarzstartfähigkeit hatte die Bundesnetzagentur bisher keine Ausnahme von der marktgestützten Beschaffung wegen mangelnder wirtschaftlicher Effizienz nach Paragraf 12h Absatz 4 festgelegt.

Ausnahmen vom Beschaffungsverfahren möglich

Zeitgleich eröffnete die Behörde ein Verfahren, mit dem sich Verteilernetzbetreiber (VNB) von der Pflicht zur Beschaffung der Schwarzstartfähigkeit befreien lassen können.

Die Bundesnetzagentur hatte zusammen mit den ÜNB ein Beschaffungskonzept entworfen, das das jetzt begonnene Festlegungsverfahren vorbereitete. Basis war das Gutachten „Marktgestützte Beschaffung von Schwarzstartfähigkeit“ vom 30. Oktober 2020, das das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) im Rahmen des Projekts „SDL Zukunft“ in Auftrag gegebenen hatte .

Das zur Konsultation gestellte Beschaffungskonzept benennt zunächst die Teilnahmevoraussetzungen, die ein Angebot erfüllen muss, um bei der Auswahlentscheidung eines ÜNB berücksichtigt werden zu können.

Darüber hinaus sind die der Auswahl zugrunde zu legenden Bewertungskriterien genannt. Dies sind zum einen anlagenbezogene technische Kriterien und zum anderen systemische Kriterien. Gleichzeitig wird ein Rahmen vorgegeben, um die genannten Kriterien untereinander gewichten zu können. Zudem bestimmt das Beschaffungskonzept, wie der jeweilige Angebotspreis in der Bewertung zu berücksichtigen ist. Daneben gibt die Festlegung den zeitlichen Ablaufrahmen für die marktgestützte Beschaffung vor.

Der Zugang zum Festlegungsverfahren findet sich auf der Webseite der BK 6 der Bundesnetzagentur. 

Mittwoch, 22.12.2021, 14:35 Uhr
Susanne Harmsen

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