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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur startet Festlegung für LNG-Anlagen
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Bundesnetzagentur startet Festlegung für LNG-Anlagen

Die Bundesnetzagentur hat am 28. Juni ein Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Zugangsregulierung von Flüssigerdgas (LNG)-Anlagen in Form einer Konsultation gestartet.
Die von der Bundesnetzagentur gestartete Festlegung soll Rechte und Pflichten der Betreiber von LNG-Anlagen umfassen, die für einen wettbewerblichen Zugang zu dieser Infrastruktur und zum deutschen und europäischen Gasmarkt erforderlich sind. Die Konsultation zur Festlegung läuft vom 28. Juni bis zum 26. Juli. Teil der Festlegung sollen auch Bedingungen für die Kapazitätsvergabe und das Kapazitätsmanagement sein. Weiterhin vorgesehen sind laut der Behörde Regelungen zur langfristigen und kurzfristigen Vergabe von Terminalkapazitäten.

Für eine kurzfristige Vergabe von Kapazitäten soll insbesondere eine Reservierungsquote in Höhe von 10 % der jährlichen Terminalkapazität festgelegt werden. Eine solche Regelung trage laut Bundesnetzagentur dazu bei, neue einseitige Abhängigkeiten von einigen wenigen LNG-Importeuren oder Importländern zu verringern. Anderenfalls bliebe die Infrastruktur nur einzelnen LNG-Importeuren auf der Basis langfristiger Kapazitätsverträge zur exklusiven Nutzung vorbehalten. Konsultiert werden im Festlegungsverfahren auch Regelungen zum Engpassmanagement (Sekundärvermarktung und Use-it-or-Lose-it-Verfahren).

Regelmäßige Überprüfung vorgesehen

Die geplante Festlegung soll regelmäßig auf Anpassungs- und Änderungsbedarf hin überprüft werden. Spätestens zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten erscheine eine Evaluierung im Hinblick auf die dann eingetretenen Marktentwicklungen sinnvoll. Das Amt rechnet mit einem sinkenden Erdgasbedarf aufgrund von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau erneuerbarer Energien, dem angestrebten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger wie konventionelles Erdgas und der zunehmenden Nutzung von sogenannten Grüngasen (aus erneuerbaren Quellen).

LNG-Terminals für Ersatz von russischem Pipelinegas

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation sollen die Bezugsquellen der Erdgasversorgung in Deutschland schnell diversifiziert werden. Hierzu sollen LNG-Anlagen einen wesentlichen Beitrag leisten. Bislang existiert in Deutschland noch keine LNG-Infrastruktur, sodass es an einem an die Besonderheiten von LNG-Anlagen angepassten Regulierungsrahmen fehlt.

Um einen transparenten und diskriminierungsfreien Rechtsrahmen für die geplanten LNG-Anlagen in Deutschland zu gewährleisten, beabsichtigt die Bundesnetzagentur eine Festlegung für den Zugang zu LNG-Anlagen zu erlassen. Das Festlegungsverfahren umfasst nicht die Festlegung von Entgelten. An der Konsultation beteiligen können sich Betreiber und Planer / Projektierer von LNG-Anlagen, Netzbetreiber sowie andere Marktbeteiligte und Interessenten.

Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.

Dienstag, 28.06.2022, 12:19 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur startet Festlegung für LNG-Anlagen
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Regulierung
Bundesnetzagentur startet Festlegung für LNG-Anlagen
Die Bundesnetzagentur hat am 28. Juni ein Festlegungsverfahren zur Ausgestaltung der Zugangsregulierung von Flüssigerdgas (LNG)-Anlagen in Form einer Konsultation gestartet.
Die von der Bundesnetzagentur gestartete Festlegung soll Rechte und Pflichten der Betreiber von LNG-Anlagen umfassen, die für einen wettbewerblichen Zugang zu dieser Infrastruktur und zum deutschen und europäischen Gasmarkt erforderlich sind. Die Konsultation zur Festlegung läuft vom 28. Juni bis zum 26. Juli. Teil der Festlegung sollen auch Bedingungen für die Kapazitätsvergabe und das Kapazitätsmanagement sein. Weiterhin vorgesehen sind laut der Behörde Regelungen zur langfristigen und kurzfristigen Vergabe von Terminalkapazitäten.

Für eine kurzfristige Vergabe von Kapazitäten soll insbesondere eine Reservierungsquote in Höhe von 10 % der jährlichen Terminalkapazität festgelegt werden. Eine solche Regelung trage laut Bundesnetzagentur dazu bei, neue einseitige Abhängigkeiten von einigen wenigen LNG-Importeuren oder Importländern zu verringern. Anderenfalls bliebe die Infrastruktur nur einzelnen LNG-Importeuren auf der Basis langfristiger Kapazitätsverträge zur exklusiven Nutzung vorbehalten. Konsultiert werden im Festlegungsverfahren auch Regelungen zum Engpassmanagement (Sekundärvermarktung und Use-it-or-Lose-it-Verfahren).

Regelmäßige Überprüfung vorgesehen

Die geplante Festlegung soll regelmäßig auf Anpassungs- und Änderungsbedarf hin überprüft werden. Spätestens zehn Jahre nach ihrem Inkrafttreten erscheine eine Evaluierung im Hinblick auf die dann eingetretenen Marktentwicklungen sinnvoll. Das Amt rechnet mit einem sinkenden Erdgasbedarf aufgrund von Energieeffizienzmaßnahmen und dem Ausbau erneuerbarer Energien, dem angestrebten Ausstieg aus der Nutzung fossiler Energieträger wie konventionelles Erdgas und der zunehmenden Nutzung von sogenannten Grüngasen (aus erneuerbaren Quellen).

LNG-Terminals für Ersatz von russischem Pipelinegas

Aufgrund der aktuellen geopolitischen Situation sollen die Bezugsquellen der Erdgasversorgung in Deutschland schnell diversifiziert werden. Hierzu sollen LNG-Anlagen einen wesentlichen Beitrag leisten. Bislang existiert in Deutschland noch keine LNG-Infrastruktur, sodass es an einem an die Besonderheiten von LNG-Anlagen angepassten Regulierungsrahmen fehlt.

Um einen transparenten und diskriminierungsfreien Rechtsrahmen für die geplanten LNG-Anlagen in Deutschland zu gewährleisten, beabsichtigt die Bundesnetzagentur eine Festlegung für den Zugang zu LNG-Anlagen zu erlassen. Das Festlegungsverfahren umfasst nicht die Festlegung von Entgelten. An der Konsultation beteiligen können sich Betreiber und Planer / Projektierer von LNG-Anlagen, Netzbetreiber sowie andere Marktbeteiligte und Interessenten.

Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren stehen auf der Internetseite der Bundesnetzagentur bereit.

Dienstag, 28.06.2022, 12:19 Uhr
Susanne Harmsen

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