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In einer zweiten Ausschreibungsrunde können Steinkohlekraftwerksbetreiber Anlagen zur Stilllegung gegen Entschädigung anmelden. Der Gebotstermin für diese Runde ist der 4. Januar 2021.
Die Bundesnetzagentur schreibt diesmal eine Gesamtleistung von 1.500 MW in Steinkohlekraftwerken aus. Am 1. Dezember hatte sie die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde über 4.500 MW veröffentlicht. Danach gehen elf Kraftwerksblöcke mit Steinkohlefeuerung zum 1. Januar 2021 vom Netz gegen eine Entschädigung von durchschnittlich 66.000 Euro je MW.Die Gebote der zweiten Runde müssen bis
Dienstag, 8.12.2020, 13:07 Uhr
Susanne Harmsen
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