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Die Bundesnetzagentur hat ein Positionspapier zur Bilanzkreisbewirtschaftung vorgelegt und mahnt darin die Einhaltung der Pflichten der Bilanzkreisverantwortlichen an.
Wie die Bonner Behörde mitteilte, sind die Bilanzkreisverantwortlichen (BKV) auf Basis §4 Abs. 2 StromNZV und Ziffer 5 des Standardbilanzkreisvertrags dazu verpflichtet, für eine ausgeglichene Viertelstunden-Leistungsbilanz ihrer Bilanzkreise zu sorgen. "Nach Ziff. 5.2. des Standardvertrages obliegt ihnen die Verpflichtung, durch zumutbare Maßnahmen, insbesondere durch entsprechende Sorgfalt
Mittwoch, 18.09.2013, 11:44 Uhr
Andreas Kögler
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