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Energie & Management > Stromnetz - Bundesnetzagentur mit Festlegung zum Redispatch 2.0
Bild: Transnet BW
Stromnetz

Bundesnetzagentur mit Festlegung zum Redispatch 2.0

Die Regulierungsbehörde hat ein Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen durchgeführt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März festgelegt, welche Daten Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern beim Redispatch 2.0 übermitteln müssen. Die Regelung soll die Datengrundlage der Netzbetreiber verbessern, heißt es von der Bundesnetzagentur. Außerdem sei die Festlegung ein weiterer Baustein, "um das Einspeisemanagement in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren."

Am 1. Oktober dieses Jahres tritt das Redispatch 2.0 in Kraft. Damit soll die zunehmend schwankende Stromeinspeisung aus Ökostromanlagen besser in das Stromnetz integriert werden. Künftig sollen daher auch kleinere Anlagen einen Beitrag zur Ausregelung des Netzes leisten. So müssen ab Oktober bereits Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die mittels Smart Meter gesteuert werden können, für das Redispatch 2.0 zur Verfügung stehen. Für das Redispatch selbst ist der Netzbetreiber zuständig.

100.000 Betreiber sind betroffen

Das Redispatch 2.0 richtet sich laut Bundesnetzagentur an nahezu 100.000 Betreiber von Stromerzeugunganlagen. Sie sind dann verpflichtet, Informationen zu ihren Anlagen an den Netzbetreiber zu übermitteln. In der nun veröffentlichten Festlegung werden diese Vorgaben konkretisiert. "Diese beinhalten Stammdaten, Informationen zu Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeiseleistung", teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Festlegung ergänze bereits bestehende Datenlieferpflichten für Anlagen größer 10 MW und erweitert diese.

Die Daten helfen "netzübergreifend optimierte Lösungen für drohende Engpässe im Stromnetz zu finden und dabei den Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sicherzustellen". Aufgrund der großen Anzahl betroffener Anlagen hat die Bundesnetzagentur im November 2020 begonnen, Vorgaben zu machen, die den Datenaustausch auch für das Massengeschäft ermöglichen.
 
 
Der Beschluss zum "Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen" kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

Dienstag, 23.03.2021, 16:17 Uhr
Stefan Sagmeister
Energie & Management > Stromnetz - Bundesnetzagentur mit Festlegung zum Redispatch 2.0
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Bundesnetzagentur mit Festlegung zum Redispatch 2.0
Die Regulierungsbehörde hat ein Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen durchgeführt.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat am 23. März festgelegt, welche Daten Betreiber von Erzeugungsanlagen und Stromspeichern den Netzbetreibern beim Redispatch 2.0 übermitteln müssen. Die Regelung soll die Datengrundlage der Netzbetreiber verbessern, heißt es von der Bundesnetzagentur. Außerdem sei die Festlegung ein weiterer Baustein, "um das Einspeisemanagement in das System der Engpassbeseitigung durch Redispatch zu integrieren."

Am 1. Oktober dieses Jahres tritt das Redispatch 2.0 in Kraft. Damit soll die zunehmend schwankende Stromeinspeisung aus Ökostromanlagen besser in das Stromnetz integriert werden. Künftig sollen daher auch kleinere Anlagen einen Beitrag zur Ausregelung des Netzes leisten. So müssen ab Oktober bereits Erneuerbare-Energien- und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die mittels Smart Meter gesteuert werden können, für das Redispatch 2.0 zur Verfügung stehen. Für das Redispatch selbst ist der Netzbetreiber zuständig.

100.000 Betreiber sind betroffen

Das Redispatch 2.0 richtet sich laut Bundesnetzagentur an nahezu 100.000 Betreiber von Stromerzeugunganlagen. Sie sind dann verpflichtet, Informationen zu ihren Anlagen an den Netzbetreiber zu übermitteln. In der nun veröffentlichten Festlegung werden diese Vorgaben konkretisiert. "Diese beinhalten Stammdaten, Informationen zu Nichtbeanspruchbarkeiten und Echtzeitdaten zur aktuellen Einspeiseleistung", teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Festlegung ergänze bereits bestehende Datenlieferpflichten für Anlagen größer 10 MW und erweitert diese.

Die Daten helfen "netzübergreifend optimierte Lösungen für drohende Engpässe im Stromnetz zu finden und dabei den Einspeisevorrang von Strom aus erneuerbaren Energien und Kraft-Wärme-Kopplung sicherzustellen". Aufgrund der großen Anzahl betroffener Anlagen hat die Bundesnetzagentur im November 2020 begonnen, Vorgaben zu machen, die den Datenaustausch auch für das Massengeschäft ermöglichen.
 
 
Der Beschluss zum "Festlegungsverfahren zur Informationsbereitstellung für Redispatch-Maßnahmen" kann auf der Internetseite der Bundesnetzagentur heruntergeladen werden.

Dienstag, 23.03.2021, 16:17 Uhr
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