Die Bundesnetzagentur hat jetzt – in eigener Zuständigkeit oder stellvertretend für Länderbehörden, die diese Aufgabe nicht selbst wahrnehmen – Netzentgelte für 48 weitere Unternehmen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen genehmigt.
Die als Ermittlungsbasis beantragten Kosten wurden im Bereich Gas bis zu 27 %, beim Strom dagegen nur um maximal 20 % gekürzt. Die geringsten Kürzungen lagen bei 0 % beim Strom und 4 % beim Gas. In einem Fall (Stadtwerke Bredstedt GmbH) wurden die unternehmensseitigen Kosten zwar gekürzt, jedoch stiegen die Kosten des vorgelagerten Netzes in dem Maße, „dass die Kostenkürzung überk
Mittwoch, 4.04.2007, 15:01 Uhr
Peter Focht
© 2024 Energie & Management GmbH