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Energie & Management > Regenerative - Bundesnetzagentur kürzt Ausschreibungsmengen
Quelle: Shutterstock
Regenerative

Bundesnetzagentur kürzt Ausschreibungsmengen

In den EEG-Ausschreibungen für Biomethan und Photovoltaik hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmengen für das laufende Jahr gekürzt. Es fehle an Bewerbern, sagte die Behörde.
Die Bundesnetzagentur hat im Vorfeld verschiedener Ausschreibungen für den Bau von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2023 die möglichen Zuschlagsmengen gesenkt. Dies geschah laut der Behörde, „weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung)“. Da die Ausschreibungen einen Preiswettbewerb auslösen sollen, bei dem nur die günstigsten Bewerber einen Zuschlag bekommen, verlieren sie bei Unterzeichnung ihren Sinn.

Die Bundesnetzagentur berechnet jährlich bis zum 15. März eines Jahres die tatsächlich auszuschreibenden Volumina zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach Paragraf 28ff EEG.

Biomethan und Solarstrom betroffen

So wurde das Volumen für Biomethan-Anlagen von geplanten 300 MW auf 19,477 MW gesenkt. Gebote können bis einschließlich zum 3. April 2023 für die neue Ausschreibungsrunde eingereicht werden bis zu einem Höchstwert von 19,31 ct/kWh. Voraussetzung ist, dass die Bewerber eine Genehmigung für die Anlage bis zum 6. März 2023 erhalten haben. Auch für Photovoltaik kappte die Agentur die Ausschreibungsmengen: für Freiflächenanlagen zum Termin 1. Juli und 1. Dezember jeweils von 1.950 MW auf 1.611 MW und für Aufdach-Anlagen zum 1. Juli und zum 1. Oktober jeweils von 217 MW auf 190 MW. Auch die Biomasse-Auktionen zum 1. Oktober wurden eingekürzt von 300 MW auf 287,85 MW.

Ungenügender Investitionsrahmen als Ursache

Zu den Ursachen für die wenigen Bewerbungen in den Auktionen erläuterte der Fachverband Biogas gegenüber unserer Redaktion: „Die Flexibilisierungsanforderungen sind sehr hoch, das heißt die maximalen Betriebszeiten sind zu kurz und passen nicht zum aktuellen Bedarf von zukünftigen Betreibern.“ Das gelte sowohl im Strom-, aber vor allem im Wärmebereich.

Zudem sei die Versorgung mit nachhaltigem Gas inklusive seiner Treibhausgasbilanz nicht sicher genug. Das liege daran, dass: „Genehmigung und Bau neuer Biomethanerzeugungskapazitäten hinterherhinkt und ihr Zertifizierungsprozess ein bürokratisches Monster ist“, so der Verband. Auch die Kostenfrage beim Gasanschluss neuer Aufbereitungsanlagen sei nicht befriedigend gelöst. Wirtschaftlich seien häufig andere Verwertungspfade interessanter, zum einen wegen geringerer Auflagen oder weil andererseits wegen der Treibhausgasquote (THG-Quote) die Biomethan-Nachfrage aus anderen Sektoren gerade sehr hoch ist.

Ausschreibungsdesign verändern?

Würde grundsätzlich ein flexibler Betrieb je nach Bedarf angereizt, sowohl bei Biogas wie bei Biomethan „könnte es Sinn machen, die Ausschreibungen zusammenzuführen“. Biogas entsteht direkt bei der Vergärung von Biomasse und enthält neben dem Hauptanteil von 40-75 Prozent Methan auch 25-55 Prozent Kohlendioxid, sowie geringe Mengen an Stickstoff, Schwefelwasserstoff und anderen Gasen. Biomethan ist eine aufbereitete Form von Biogas.

 

Die hochflexiblen Biomethan-BHKW müssten in der Südregion errichtet werden. Da derzeit eine Kraftwerksstrategie für Erdgas mit späterem Umstieg auf Wasserstoff und extra Ausschreibungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium angekündigt sind, gebe es kaum Interessenten für ein Biomethan-Spitzenlastkraftwerk. Lediglich Biomethan-KWK-Anlagen seien gefragt, weil die Stadtwerke sie benötigen, um ihre Wärmenetze zu defossilisieren.

Die aktuell gültigen Ausschreibungsmengen und -termine der Bundesnetzagentur stehen im Internet bereit.

Dienstag, 21.03.2023, 15:48 Uhr
Susanne Harmsen
Energie & Management > Regenerative - Bundesnetzagentur kürzt Ausschreibungsmengen
Quelle: Shutterstock
Regenerative
Bundesnetzagentur kürzt Ausschreibungsmengen
In den EEG-Ausschreibungen für Biomethan und Photovoltaik hat die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsmengen für das laufende Jahr gekürzt. Es fehle an Bewerbern, sagte die Behörde.
Die Bundesnetzagentur hat im Vorfeld verschiedener Ausschreibungen für den Bau von Anlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 2023 die möglichen Zuschlagsmengen gesenkt. Dies geschah laut der Behörde, „weil zu erwarten ist, dass die ausgeschriebene Menge größer als die eingereichte Gebotsmenge sein wird (drohende Unterzeichnung)“. Da die Ausschreibungen einen Preiswettbewerb auslösen sollen, bei dem nur die günstigsten Bewerber einen Zuschlag bekommen, verlieren sie bei Unterzeichnung ihren Sinn.

Die Bundesnetzagentur berechnet jährlich bis zum 15. März eines Jahres die tatsächlich auszuschreibenden Volumina zur Ermittlung der finanziellen Förderung von Erneuerbaren-Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen nach Paragraf 28ff EEG.

Biomethan und Solarstrom betroffen

So wurde das Volumen für Biomethan-Anlagen von geplanten 300 MW auf 19,477 MW gesenkt. Gebote können bis einschließlich zum 3. April 2023 für die neue Ausschreibungsrunde eingereicht werden bis zu einem Höchstwert von 19,31 ct/kWh. Voraussetzung ist, dass die Bewerber eine Genehmigung für die Anlage bis zum 6. März 2023 erhalten haben. Auch für Photovoltaik kappte die Agentur die Ausschreibungsmengen: für Freiflächenanlagen zum Termin 1. Juli und 1. Dezember jeweils von 1.950 MW auf 1.611 MW und für Aufdach-Anlagen zum 1. Juli und zum 1. Oktober jeweils von 217 MW auf 190 MW. Auch die Biomasse-Auktionen zum 1. Oktober wurden eingekürzt von 300 MW auf 287,85 MW.

Ungenügender Investitionsrahmen als Ursache

Zu den Ursachen für die wenigen Bewerbungen in den Auktionen erläuterte der Fachverband Biogas gegenüber unserer Redaktion: „Die Flexibilisierungsanforderungen sind sehr hoch, das heißt die maximalen Betriebszeiten sind zu kurz und passen nicht zum aktuellen Bedarf von zukünftigen Betreibern.“ Das gelte sowohl im Strom-, aber vor allem im Wärmebereich.

Zudem sei die Versorgung mit nachhaltigem Gas inklusive seiner Treibhausgasbilanz nicht sicher genug. Das liege daran, dass: „Genehmigung und Bau neuer Biomethanerzeugungskapazitäten hinterherhinkt und ihr Zertifizierungsprozess ein bürokratisches Monster ist“, so der Verband. Auch die Kostenfrage beim Gasanschluss neuer Aufbereitungsanlagen sei nicht befriedigend gelöst. Wirtschaftlich seien häufig andere Verwertungspfade interessanter, zum einen wegen geringerer Auflagen oder weil andererseits wegen der Treibhausgasquote (THG-Quote) die Biomethan-Nachfrage aus anderen Sektoren gerade sehr hoch ist.

Ausschreibungsdesign verändern?

Würde grundsätzlich ein flexibler Betrieb je nach Bedarf angereizt, sowohl bei Biogas wie bei Biomethan „könnte es Sinn machen, die Ausschreibungen zusammenzuführen“. Biogas entsteht direkt bei der Vergärung von Biomasse und enthält neben dem Hauptanteil von 40-75 Prozent Methan auch 25-55 Prozent Kohlendioxid, sowie geringe Mengen an Stickstoff, Schwefelwasserstoff und anderen Gasen. Biomethan ist eine aufbereitete Form von Biogas.

 

Die hochflexiblen Biomethan-BHKW müssten in der Südregion errichtet werden. Da derzeit eine Kraftwerksstrategie für Erdgas mit späterem Umstieg auf Wasserstoff und extra Ausschreibungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium angekündigt sind, gebe es kaum Interessenten für ein Biomethan-Spitzenlastkraftwerk. Lediglich Biomethan-KWK-Anlagen seien gefragt, weil die Stadtwerke sie benötigen, um ihre Wärmenetze zu defossilisieren.

Die aktuell gültigen Ausschreibungsmengen und -termine der Bundesnetzagentur stehen im Internet bereit.

Dienstag, 21.03.2023, 15:48 Uhr
Susanne Harmsen

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