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Die Behörde stellt auf Anfrage von E&M klar, dass Kraftwerke während der zwölfmonatigen Meldefrist für geplante Stilllegungen betriebsbereit gehalten werden müssen.
Für eine wirksame Anmeldung einer Stilllegung ist eine "innerbetrieblich bindende Entscheidung der Geschäftsführung" notwendig. Wir dokumentieren im folgenden die Aussagen der Bundesnetzagentur:
1. Was sind die Ratschläge der BNetzA an Kraftwerksbetreiber, um die neuen Regeln einzuhalten und keinen Regelverstoß zu riskieren?
Den Kr
Montag, 11.03.2013, 11:20 Uhr
Timm Krägenow
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