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Energie & Management > Vertrieb - Bundesnetzagentur knöpft sich
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Vertrieb

Bundesnetzagentur knöpft sich "Immergrün"-Mutter vor

Das Geschäftsgebaren der Immergrün Energie GmbH ruft nun auch die Bundesnetzagentur auf den Plan. Die Behörde hat ein Aufsichtsverfahren gegen das Kölner Mutterunternehmen eingeleitet.
Die Beschwerden gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH aus Köln wegen Preiserhöhungen und Vertragskündigungen haben nun die oberste Regulierungsbehörde erreicht. Weil die Tochtergesellschaft Immergrün Energie GmbH Ende Oktober höhere Abschlagszahlungen für Strom und Gas gegenüber ihren Kundinnen und Kunden angekündigt hatte, leitete die Bundesnetzagentur laut einer Mitteilung vom 11. November jetzt ein Aufsichtsverfahren ein.

Es sei zu prüfen, so Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann, ob die höheren Abschlagszahlungen gegen geltendes Recht verstoßen. Abschlagszahlungen sind eine Vereinbarung zwischen Lieferanten und Abnehmenden, die sich allein am Verbrauch früherer Abrechnungszeiträume orientieren oder Durchschnittswerte vergleichbarer Kunden zugrunde legen.

Dies war im Immergrün-Fall offenbar nicht der Fall. Die Begründung für die höheren Abschlagszahlungen stellte stattdessen zum Beispiel auf die gestiegenen Beschaffungspreise auf den Energiemärkten ab. Dies aber, so die Aufsichtsbehörde, sei „nicht zulässig“.

Zuvor hatte bereits die Verbraucherzentrale NRW gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH interveniert und eine Abmahnung ausgesprochen. Dabei ging es neben den erhöhten Abschlägen auch um fragwürdige Praktiken im Kundenkontakt. Auf Nachfragen oder Widerspruch von Kundinnen und Kunden habe Immergrün mit Standardschreiben reagiert, in denen es „die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 11.11.2021“ bestätigte. Eine solche Sonderkündigung aber hatten viele Kundinnen und Kunden gar nicht ausgesprochen.

Die Abmahnung ließ Immergrün nach Auskunft der Verbraucherzentrale unbeantwortet. Ende Oktober hatte Verbraucherzentrale-Vorstand Wolfgang Schuldzinski schließlich öffentlich gefordert, dass die Regulierungsbehörde sich dieser Fälle annehmen solle. Was nun erfolgt ist. Im Falle des eingeleiteten Aufsichtsverfahrens wird die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH ihr Schweigen brechen müssen.

Donnerstag, 11.11.2021, 15:26 Uhr
Volker Stephan
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Bundesnetzagentur knöpft sich "Immergrün"-Mutter vor
Das Geschäftsgebaren der Immergrün Energie GmbH ruft nun auch die Bundesnetzagentur auf den Plan. Die Behörde hat ein Aufsichtsverfahren gegen das Kölner Mutterunternehmen eingeleitet.
Die Beschwerden gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH aus Köln wegen Preiserhöhungen und Vertragskündigungen haben nun die oberste Regulierungsbehörde erreicht. Weil die Tochtergesellschaft Immergrün Energie GmbH Ende Oktober höhere Abschlagszahlungen für Strom und Gas gegenüber ihren Kundinnen und Kunden angekündigt hatte, leitete die Bundesnetzagentur laut einer Mitteilung vom 11. November jetzt ein Aufsichtsverfahren ein.

Es sei zu prüfen, so Bundesnetzagentur-Präsident Jochen Homann, ob die höheren Abschlagszahlungen gegen geltendes Recht verstoßen. Abschlagszahlungen sind eine Vereinbarung zwischen Lieferanten und Abnehmenden, die sich allein am Verbrauch früherer Abrechnungszeiträume orientieren oder Durchschnittswerte vergleichbarer Kunden zugrunde legen.

Dies war im Immergrün-Fall offenbar nicht der Fall. Die Begründung für die höheren Abschlagszahlungen stellte stattdessen zum Beispiel auf die gestiegenen Beschaffungspreise auf den Energiemärkten ab. Dies aber, so die Aufsichtsbehörde, sei „nicht zulässig“.

Zuvor hatte bereits die Verbraucherzentrale NRW gegen die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH interveniert und eine Abmahnung ausgesprochen. Dabei ging es neben den erhöhten Abschlägen auch um fragwürdige Praktiken im Kundenkontakt. Auf Nachfragen oder Widerspruch von Kundinnen und Kunden habe Immergrün mit Standardschreiben reagiert, in denen es „die Sonderkündigung Ihres Energieliefervertrages zum frühestmöglichen Zeitpunkt am 11.11.2021“ bestätigte. Eine solche Sonderkündigung aber hatten viele Kundinnen und Kunden gar nicht ausgesprochen.

Die Abmahnung ließ Immergrün nach Auskunft der Verbraucherzentrale unbeantwortet. Ende Oktober hatte Verbraucherzentrale-Vorstand Wolfgang Schuldzinski schließlich öffentlich gefordert, dass die Regulierungsbehörde sich dieser Fälle annehmen solle. Was nun erfolgt ist. Im Falle des eingeleiteten Aufsichtsverfahrens wird die Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH ihr Schweigen brechen müssen.

Donnerstag, 11.11.2021, 15:26 Uhr
Volker Stephan

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