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Energie & Management > Regulierung - Bundesnetzagentur hofft auf Vorschläge für Netzentgelt-Modelle
Quelle: Fotolia / Bertold Werkmann
Regulierung

Bundesnetzagentur hofft auf Vorschläge für Netzentgelt-Modelle

In einem Brief an mehrere Verbände hat Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, die Bereitschaft der Behörde betont, variable Netzentgelte zu prüfen.
Müller erklärt in seinem Brief, der der Redaktion vorliegt, es hätten ihn Fragen zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur erreicht − etwa, warum darin keine variablen oder dynamischen Netzentgelte vorgesehen seien. Die Behörde hatte in diesem Dokument vom 24. November des vergangenen Jahres ihre Vorstellungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dargelegt.

"Dieses Instrument haben wir natürlich ebenfalls intern diskutiert und wir sind offen, dies weiter zu prüfen", versichert Müller in seinem Brief. Dazu bedürfe es aber erst einmal eines praktikablen Konzeptes. Es sei auch nicht klar, welche notwendigen technischen Voraussetzungen bei den Netzbetreibern und bei den Kunden gegeben sein müssten. "Der Bundesnetzagentur sind bisher keine umsetzbaren Modelle bekannt, die den Themenkreis adressieren", so der Behördenchef.

Im Rahmen der Konsultation werden man die Überlegungen und Papiere der Beratungsgesellschaften Consentec und E-Bridge für den Verband der Automobilindustrie (VDA) beziehungsweise für den Verteilnetzbetreiber Mitnetz würdigen. Aber auch dabei handele es sich "nach derzeitiger Einschätzung" nicht um konkrete und von den Netzbetreibern umsetzbare Entgeltmodelle.

Müller bittet ausdrücklich die Empfänger seines Schreibens, in ihren Stellungnahmen im Rahmen des noch laufenden Konsultationsverfahrens gegebenenfalls konkrete Konzepte zu schicken. Der Brief ist adressiert an Hildegard Müller, die Präsidentin des VDA, Ramona Pop, die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands und Simone Peter, die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien sowie an Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft.

Müller bekräftigt Bereitschaft zum Dialog

"Wir sind entschlossen, uns in dem sich anschließenden Festlegungsverfahren und der damit verbundenen zweiten Konsultation mit allen konkreten Möglichkeiten auseinanderzusetzen", betont Müller.

Mit der Novellierung des § 14a EnWG im Juli 2022 wurde der Bundesnetzagentur die Festlegungskompetenz für die genaue Ausgestaltung der Steuerfunktion übertragen. Grundsätzlich sollen die Netzbetreiber bei einer drohenden Überlastung des Netzes, etwa durch Wärmepumpen oder Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die Leistung von steuerbaren Verbrauchern vorübergehend beschränken können.

Vor allem der VDA kritisiert das Prinzip der Spitzenglättung, da damit Komforteinbußen bei den Verbrauchern verbunden seien. Es bedürfe vielmehr "intelligenter Anreize", damit es erst gar nicht zu kritischen Situationen komme.

Allerdings ist man sich bei der Bundesnetzagentur durchaus bewusst, wie bei einer Informationsveranstaltung Mitte Dezember des vergangenen Jahres zu erkennen war, dass sich der § 14a EnWG im Zentrum eines Zieldreiecks befindet, in dem es gilt, Überlastungen im Netz zu verhindern, Komfortverlust beim Verbraucher zu minimieren und marktliche Anwendungen zur Steuerung des Verbrauchs weitestgehend zu ermöglichen.

Mittwoch, 25.01.2023, 17:07 Uhr
Fritz Wilhelm
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Bundesnetzagentur hofft auf Vorschläge für Netzentgelt-Modelle
In einem Brief an mehrere Verbände hat Klaus Müller, der Präsident der Bundesnetzagentur, die Bereitschaft der Behörde betont, variable Netzentgelte zu prüfen.
Müller erklärt in seinem Brief, der der Redaktion vorliegt, es hätten ihn Fragen zum Eckpunktepapier der Bundesnetzagentur erreicht − etwa, warum darin keine variablen oder dynamischen Netzentgelte vorgesehen seien. Die Behörde hatte in diesem Dokument vom 24. November des vergangenen Jahres ihre Vorstellungen zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dargelegt.

"Dieses Instrument haben wir natürlich ebenfalls intern diskutiert und wir sind offen, dies weiter zu prüfen", versichert Müller in seinem Brief. Dazu bedürfe es aber erst einmal eines praktikablen Konzeptes. Es sei auch nicht klar, welche notwendigen technischen Voraussetzungen bei den Netzbetreibern und bei den Kunden gegeben sein müssten. "Der Bundesnetzagentur sind bisher keine umsetzbaren Modelle bekannt, die den Themenkreis adressieren", so der Behördenchef.

Im Rahmen der Konsultation werden man die Überlegungen und Papiere der Beratungsgesellschaften Consentec und E-Bridge für den Verband der Automobilindustrie (VDA) beziehungsweise für den Verteilnetzbetreiber Mitnetz würdigen. Aber auch dabei handele es sich "nach derzeitiger Einschätzung" nicht um konkrete und von den Netzbetreibern umsetzbare Entgeltmodelle.

Müller bittet ausdrücklich die Empfänger seines Schreibens, in ihren Stellungnahmen im Rahmen des noch laufenden Konsultationsverfahrens gegebenenfalls konkrete Konzepte zu schicken. Der Brief ist adressiert an Hildegard Müller, die Präsidentin des VDA, Ramona Pop, die Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands und Simone Peter, die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien sowie an Robert Busch, Geschäftsführer des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft.

Müller bekräftigt Bereitschaft zum Dialog

"Wir sind entschlossen, uns in dem sich anschließenden Festlegungsverfahren und der damit verbundenen zweiten Konsultation mit allen konkreten Möglichkeiten auseinanderzusetzen", betont Müller.

Mit der Novellierung des § 14a EnWG im Juli 2022 wurde der Bundesnetzagentur die Festlegungskompetenz für die genaue Ausgestaltung der Steuerfunktion übertragen. Grundsätzlich sollen die Netzbetreiber bei einer drohenden Überlastung des Netzes, etwa durch Wärmepumpen oder Ladepunkte für Elektrofahrzeuge, die Leistung von steuerbaren Verbrauchern vorübergehend beschränken können.

Vor allem der VDA kritisiert das Prinzip der Spitzenglättung, da damit Komforteinbußen bei den Verbrauchern verbunden seien. Es bedürfe vielmehr "intelligenter Anreize", damit es erst gar nicht zu kritischen Situationen komme.

Allerdings ist man sich bei der Bundesnetzagentur durchaus bewusst, wie bei einer Informationsveranstaltung Mitte Dezember des vergangenen Jahres zu erkennen war, dass sich der § 14a EnWG im Zentrum eines Zieldreiecks befindet, in dem es gilt, Überlastungen im Netz zu verhindern, Komfortverlust beim Verbraucher zu minimieren und marktliche Anwendungen zur Steuerung des Verbrauchs weitestgehend zu ermöglichen.

Mittwoch, 25.01.2023, 17:07 Uhr
Fritz Wilhelm

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